Iprodion: Saatgutbehandlung im Gemüsebau bis Juni erlaubt

Das BVL genehmigt die Zulassung für Notfallsituationen auf Antrag der Fachgruppe Gemüsebau.

Das BVL genehmigt die Zulassung für Notfallsituationen auf Antrag der Fachgruppe Gemüsebau. Bild: GABOT.

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Auf Antrag der Fachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mit Bescheid vom 5. März 2018 genehmigt. Danach kann Rovral aquaflo mit dem Wirkstoff Iprodion zur Saatgutbehandlung im Gemüsebau bis zum 5. Juni 2018 eingesetzt werden.

Das BVL weist darauf hin, dass in der Vergangenheit auch Saatgut im Handel war, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Es war aufgrund von Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig. Das BVL hat nun für das iprodionhaltige Pflanzenschutzmittel "Rovral Aquaflo" eine bis zum 5 Juni 2018 geltende Notfallzulassung für die Saatgutbehandlung verschiedener Gemüsearten erteilt. Entsprechend behandeltes Gemüsesaatgut darf bis zum 5. Juni 2018 ausgesät werden. Damit wurden die Wettbewerbsvoraussetzungen im selben Wirtschaftsraum auf dem Gebiet der Aufbrauchfristen angeglichen. In Frankreich, in den Niederlanden, in Österreich, im Vereinigten Königreich und in Italien sind Aufbrauchfristen von iprodionhaltigem Saatgut bis zum 5. Juni 2018 und darüber hinaus vorgesehen. Die Fachgruppe Gemüsebau, die den Antrag gestellt hatte, zeigte sich erleichtert. Die Entscheidung des BVL gibt als Rechtsrahmen in Deutschland nun Anbau- und Vermarktungssicherheit. (ZVG)

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