Illegaler Handel mit Pflanzenschutzmitteln aufgedeckt

Bisher größter Schlag gegen Handel mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland. Gemeinsame Aktion mehrerer Bundesländer. 30 Tonnen verbotener Pflanzenschutzmittel beschlagnahmt. Zahlreiche Unternehmen identifiziert, die illegale Pflanzenschutzmittel vertrieben oder angewendet haben. Verbotene Stoffe sollen vor allem in Baumschulen, bei Weihnachtsbaumproduzenten und in weiteren Betrieben der Zierpflanzenproduktion eingesetzt worden sein. Industrie verurteilt Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln.

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Hamburg - Ermittlern ist der bislang größte Schlag gegen den Handel mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland gelungen. In einer gemeinsamen Aktion mehrerer Bundesländer haben Beamte bei Durchsuchungen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über 30 Tonnen zum Teil hochgiftiger Substanzen beschlagnahmt, das teilte die Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit am Freitag mit. Im Zuge der Ermittlungen wurden zahlreiche Unternehmen im Bundesgebiet und in benachbarten EU-Staaten aufgespürt und identifiziert, die illegale Pflanzenschutzmittel vertrieben oder angewendet haben. Dabei handelt sich um den bisher größten Schlag gegen den Handel mit importierten, illegalen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 65-Jährigen P. aus Hamburg-Winterhude. Die Umweltpolizei und das Hamburger Pflanzenschutzamt haben bereits Mitte Februar bei der Durchsuchung eines Handelsbetriebs Geschäftsunterlagen und einen Computer sowie in der Garage des Beschuldigten 300 kg nicht verkehrsfähiger Pflanzenschutzmittel sichergestellt. Eine erste Sichtung der Unterlagen habe Hinweise auf eine Fülle von nationalen und internationalen Geschäftskontakten und auf die Lagerung von illegalen Pflanzenschutzmitteln in einem Gefahrstofflager im Hamburger Hafen erbracht.

„Der Beschuldigte ist verdächtig, die illegale schwarze Nachfrage nach bewährten, inzwischen verbotenen Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien bedient zu haben“, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers gegenüber der Deutschen Presseagentaur (dpa). Der Beschuldigte habe keine behördliche Erlaubnis für den Handel mit den chemischen Mitteln, sein Berufsfeld bestehe in einer Beratungstätigkeit zur Anwendung von Agrochemikalien. Der Mann sei nicht vorbestraft. Wie viele Menschen an den illegalen Geschäften beteiligt waren, konnte Möllers nicht sagen. Die Dimension liesse sich bisher nicht abschätzen.

Mit über 50 Wirkstoffen gehandelt

Die Palette der illegal gehandelten Pflanzenschutzmittel umfasst solche, die noch in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, aber auch Pflanzenschutzmittel, die EU-weit bereits lange keine Zulassung mehr haben (GABOT berichtete). Der Leiter des Pflanzenschutzamtes Rainer Wujciak geht davon aus, dass mit rund 50 Wirkstoffen gehandelt wurde, berichtet die dpa. In einem Gefahrstofflager im Hamburger Hafen sei zudem rund eine Tonne eines verbotenen Wuchsstoffes entdeckt worden. Der Wuchsstoff werde bei Weihnachtsbäumen und -sternen verwendet.

Der Beschuldigte soll seit mehreren Jahren Containerladungen mit Pflanzenschutzmitteln aus EU-Ländern, China, Indien und Südafrika eingeführt und in Deutschland sowie im europäischen Ausland vertrieben haben. Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegen Informationen vor, wonach nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel an verschiedene Produktionsbetriebe und Handelsunternehmen in Deutschland verkauft wurden (GABOT berichtete).

Razzia in vier Bundesländern

In einer abgestimmten Aktion mit den Ländern Nordrhein-Westfalen. Schleswig-Holstein und Niedersachsen seien daraufhin von den Pflanzenschutzdiensten der Länder zahlreiche Abnehmerbetriebe des Beschuldigten durchsucht worden. Dabei seien mehrere Tonnen illegaler Pflanzenschutzmittel beschlagnahmt worden. Ebenfalls zeitgleich seien auch die Behörden anderer EU-Mitgliedsstaaten tätig geworden. Dem Handelsbetrieb in Hamburg und einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen sei als Sofortmaßnahme der Handel mit Pflanzenschutzmitteln untersagt worden.

Gartenbaubetriebe im Verdacht

Mehr als 200 Anwenderbetriebe, insbesondere des Gartenbaus, sollen demnach in Verdacht stehen, über den Beschuldigten und seine Handelskunden illegale Pflanzenschutzmittel bezogen und angewendet zu haben. Die Ermittlungen in diesen Betrieben dauern zur Zeit noch an, eine größere Menge illegaler Pflanzenschutzmittel sei bereits bei Anwenderbetrieben beschlagnahmt werden. Weiterhin gehen die Behörden in anderen EU-Mitgliedsstaaten gegen Handels- und Anwenderbetriebe vor.

Handel und Anwendung von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln kann mit Ordnungsgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Hinweise auf einen Einsatz der Mittel in der Lebensmittelproduktion liegen bisher nicht vor, betroffen seien voraussichtlich ausschließlich Betriebe mit Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumproduktion sowie Baumschulen.

Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Die Palette der illegal gehandelten Pflanzenschutzmittel umfasst solche, die noch in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, aber auch Pflanzenschutzmittel, die EU-weit bereits lange keine Zulassung mehr haben. Bisher gebe es keine Erkenntnisse, dass diese Pflanzenschutzmittel in Kulturen angewandt wurden, die der Ernährung dienten, bestätigte auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin. Dennoch würden die zuständigen Länderbehörden auch in diese Richtung intensiv ermitteln. Die Ermittlungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Länderpflanzenschutzdienste laufen zur Zeit auf Hochtouren (GABOT berichtete).

Auch hochgiftiges Nikotinsulfit sichergestellt

Bei der Kontrolle des Gefahrstofflagers im Hamburger Hafen seien neben den nicht verkehrsfähigen Pflanzenschutzmitteln auch 19,4 Tonnen hochgiftiges Nikotinsulfat sichergestellt worden. Das aus China importierte Nikotinsulfat sei in „Alzogur“, einem wesentlich ungefährlicherem Biozid, umdeklariert, als solches eingelagert und in großen Mengen an Firmen in Deutschland und in andere EU- Staaten verkauft worden. Zuletzt im November 2008 seien 12 Tonnen Nikotinsulfat per LKW an einen auf Schädlingsbekämpfung in Geflügelställen spezialisierten Betrieb in den Niederlanden gegangen.

Nikotinsulfat erregte bereits im Jahr 1996 weltweites Aufsehen, weil der hochgiftige Stoff unter Verstoß gegen Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz und Tierschutzvorschriften gegen Geflügelparasiten bei Legehennen eingesetzt wurde. Dem als „Hühner-Baron“ bekannte niedersächsische Agrarunternehmer Anton Pohlmann wurde damals ein Berufsverbot erteilt. Nikotinsulfat ist bereits in sehr kleinen Mengen für den Menschen hochgiftig.

Greenpeace fordert, die Betriebe, die das hochgiftige Nikotin nachgewiesenermaßen eingesetzt haben, sofort zu sperren. Außerdem sei das Verbraucherinformationsgesetz anzuwenden. Der Handel müsse die Produkte dieser Betriebe zurücknehmen. Greenpeace habe bereits in früheren Jahren auf den schwunghaften Handel und den Einsatz von illegalen Pestiziden in Deutschland hingewiesen. Bessere Kontrollen und schärfere Strafen seien dringend erforderlich. Landwirte, die verbotene Pestizide einsetzen, dürften zudem keinerlei Subventionen mehr erhalten, fordert Greenpeace.

Pflanzenschutzmittelhersteller verurteilen illegalen Handel

Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland verfolgen mit Sorge den jetzt aufgedeckten Fall des Imports verbotener Pestizide nach Deutschland (GABOT berichtete). „Wir verurteilen solche Geschäfte aufs Schärfste“, so der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar (IVA) Volker Koch-Achelpöhler. „Das betrifft sowohl die kriminellen Aktivitäten des Hamburger Chemikalienhändlers als auch die offenbare Bereitschaft einzelner Anwender, verbotene oder nicht zugelassene Ware einzusetzen.“

Momentan sehe es danach aus, dass die illegalen Mittel nicht bei Nahrungspflanzen angewandt wurden. Das entlaste die Beteiligten jedoch keinesfalls. „Wer Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung verkauft oder anwendet, verursacht nicht nur vermeidbare Risiken. Er bringt die gesamte Branche in Verruf, die Hersteller der Mittel ebenso wie die Landwirtschaft“, so Koch-Achelpöhler. Die IVA-Mitgliedsfirmen gehen deshalb selbst gegen den Handel mit illegalen Pestiziden vor.

EU-Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts notwendig

Da bei dem Fall des Hamburger Händlers auch andere EU-Mitgliedstaaten betroffen sind, der Händler hatte sowohl in anderen Ländern eingekauft als auch an Betriebe in anderen Ländern verkauft, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesen Fall auch auf EU-Ebene zur Sprache gebracht (GABOT berichtete).

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht davon aus, dass durch die im Januar 2009 beschlossene EU-Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts die Fälle, in denen Pflanzenschutzmittel in einem Mitgliedstaat, nicht aber im Nachbarstaat zugelassen sind, seltener werden. Das führe zu deutlichen Verbesserungen. Problematisch seien illegale Drittlandseinfuhren. Dieses Problem werde wachsen, wenn es nicht gelinge, die Lücken im Pflanzenschutz zu schließen und damit die offensichtlich vorhandene Nachfrage nach den illegalen Pflanzenschutzmitteln zu bremsen. Hier sei eine konzertierte Aktion auf EU-Ebene erforderlich. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werde sich dafür einsetzen.

Weitere Razzien und Kontrollen zu erwarten

Wegen des Verdachts auf Straftaten nach dem Chemikaliengesetz der der Fall „Nikotinsulfat“ an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben worden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 65- Jährigen P. wegen des Anfangsverdachts von Verstößen gegen das Chemikalien- und Markengesetz sowie der Urkundenfälschung und wird auch die festgestellten Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz weiter verfolgen. In Nordrhein-Westfalen konnte der Handel mit Nikotinsulfat bisher nicht nachgewiesen werden.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich, gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden auf einen ad-hoc-Kontrollschwerpunkt und eine Intensivierung des Informationsaustauschs zu diesem Fall verständigt (GABOT berichtete). Die Kontrolltätigkeiten der Länder werden über das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des Bundes und der Länder koordiniert. Das für 2009 konzipierte Pflanzenschutz-Kontrollprogramm soll entsprechend angepasst werden. Der Schwerpunkt soll auf die Kontrolle der betroffenen Wirtschaftszweige gelegt werden.

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