HLBS: Neue Seminare zu Grundstückskäufen und Landpacht

Zwei Fachseminare/Workshops bietet der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) am 26. und 27. November 2018 in Würzburg an.

Zwei Fachseminare/Workshops bietet der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) am 26. und 27. November 2018 in Würzburg an.

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Am 26. und 27. November 2018 bietet der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) zwei Fachseminare/Workshops in Würzburg an.

Das erste Seminar behandelt die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten der Genehmigungsfähigkeit von Grundstücksgeschäften mit landwirtschaftlichen Nutzflächen nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Dabei werden praxisorientiert und fallbezogen Gestaltungsmodelle für den Landerwerb erörtert.

Probleme bestehen insbesondere bei folgenden Gegebenheiten: Kauf durch Nicht-Landwirte, Abgrenzung von Nebenerwerbs- und Nicht-Landwirten, Kauf durch ortsfremde Landwirte, Erwerb durch Bodenfonds mit (Rück-)Verpachtungsmodellen und die Zahlung vermeintlich überhöhter Preise.

Die in jüngster Zeit ergangene Rechtsprechung wird ausführlich erörtert, u.a. die vom BGH erfolgte Neudefinition eines Preismissverhältnisses. Abgerundet wird das Seminar mit der Erörterung einzelner Bewertungsfragen und -probleme aus Sachverständigensicht.

Im zweiten Seminar werden aktuelle Informationen zum Landpachtrecht und Pachtmarkt vermittelt. Neben den wichtigsten gesetzlichen Regelungen bilden insbesondere Empfehlungen zur Pachtvertragsgestaltung und Hinweise auf neue Gerichts-entscheidungen den Themenschwerpunkt.

Des Weiteren werden Hinweise zu aktuellen Pachtmarktdaten sowie zum Umgang mit dem Landpachtverkehrsgesetz vermittelt. Dabei geht es um die Genehmigungserfordernisse für Landpachtverträge durch die zuständigen Behörden und die Gründe für zunehmende Beanstandungen.

Beide Seminare können getrennt oder als Gesamtpaket gebucht werden. Sie richten sich aus dem Blickwinkel der Beratungspraxis an alle mit der Genehmigung von Grundstückskäufen und Landpachtfällen befassten Berater, Anwälte, Sachverständige, Behördenvertreter und Investoren sowie Pächter und Verpächter.

Nachweise über die hörende Teilnahme an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO werden ausgestellt. (Quelle: HLBS)

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