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Glyphosat: Entscheidung fiel ohne Kanzleramt
Das Bundeskanzleramt hat erst nach der Abstimmung am 27. November 2017 über die Verlängerung der Zulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat in Brüssel von der Zustimmung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland erfahren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Weiter heißt es, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) daraufhin deutlich gemacht habe, dass das Abstimmungsverhalten durch das verantwortliche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht der innerhalb der Bundesregierung vereinbarten Weisungslage entsprochen habe und sich eine derartige Verletzung der Geschäftsordnung der Bundesregierung nicht wiederholen dürfe. In Vorbereitung auf die Entscheidung in Brüssel hätten sich alle zuständigen Bundesministerien untereinander abgestimmt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Wiedergenehmigung widersprochen. Dennoch habe Bundesminister Christian Schmidt (CSU) am 27. November 2017 entschieden, unter bestimmten Bedingungen in dem zuständigen Vermittlungsausschuss der Wiedergenehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff in eigener Verantwortung zuzustimmen. Die Zustimmung sei nach Auffassung des BMEL auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse fachlich entschieden worden. Zudem seien wichtige Verbesserungen für die Pflanzen- und Tierwelt durchgesetzt worden. (hib/EIS)
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