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Gartenbau: Tarifabschluss in Rheinland-Pfalz und Saarland
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Wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt meldet, erhöhten sich die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen zum 1. März 2023.
Lohntarifvertrag: Gärtnerischen Bereich (Gartenbau) – Abschnitt A
- Der Ecklohn (LG 4) steigt von 13,02 auf 15 Euro pro Stunde.
- In der untersten Lohngruppe (LG 6) steigt der Lohn auf 12,25 Euro pro Stunde an und liegt somit oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes.
- Für Meister*innen steigt der Lohn von 15,53 auf 18,10 Euro pro Stunde an.
- Die Löhne im gärtnerischen Bereich steigen damit im Durchschnitt um 12%.
Lohntarifvertrag: Floristischer Bereich – Abschnitt B
- Zum 1. März 2023 steigt der Ecklohn (LG 3) von 12,37 auf 14,74 Euro die Stunde.
- In der untersten Lohngruppe (LG 5) steigt der Lohn auf 12,25 Euro die Stunde an und liegt somit oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes.
- Für Meister*innen steigt der Lohn von 14,86 auf 16,34 Euro die Stunde.
- Die Löhne im floristischen Bereich steigen damit im Durchschnitt um 9% an.
Gehaltstarifvertrag: Angestellte
- Die Gehaltstabelle, mit Einkommenssteigerungen nach 2 bis 7 Jahren in der jeweiligen Gehaltsgruppe, ist beibehalten worden.
- Demnach erhalten Angestellte mindestens ein Gehalt von 2110 Euro monatlich zum Start in den ersten 24 Monaten – umgerechnet 12,49 Euro pro Stunde (in den untersten Gruppen T1/K1/V1).
- In der mittleren Gehaltsgruppe (T3/K3/V3) erhalten Angestellte in den ersten 24 Monaten 2912 Euro monatlich – umgerechnet 17,23 Euro pro Stunde.
- Die Gehälter in den ersten beiden Jahren steigen insgesamt im Durchschnitt um 11% an.
Die monatlichen Auszubildendenvergütungen betragen ab dem 1. März 2023
1. Ausbildungsjahr: 800 Euro monatlich.
2. Ausbildungsjahr: 900 Euro monatlich.
3. Ausbildungsjahr: 1010 Euro monatlich.
Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. (Quelle: IG BAU)
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