Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Landschaftsbauer zahlt keinen Mindestlohn

Ein Garten- und Landschaftsbauer aus Regensburg hat einen Bußgeldbescheid in Höhe von 15.000 Euro erhalten.

Mehrere Vergehen kommen einem Garten- und Landschaftsbauer aus Regensburg teuer zu stehen. Bild: GABOT.

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Durch die Verhängung einer Geldauflage in Höhe von 3.400 Euro beendete das Amtsgericht Hof ein Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstsitz Hof gegen einen Garten- und Landschaftsbauer aus dem Landkreis Hof.

Entgegen seinem Betriebszweck als Garten- und Landschaftsbauer, pflasterte der Unternehmer Straßen in öffentlichen Bereichen. Dabei unterließ es der Firmeninhaber seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschriebenen Bau-Mindestlohn zu zahlen und die entsprechenden Beiträge zu den Sozialkassen abzuführen. Die so resultierende Mindestlohnunterschreitung belief sich auf ca. 50.000 Euro. Für dieses Vergehen erhielt der Geschäftsmann von der zuständigen Stelle des Hauptzollamts Regensburg einen Bußgeldbescheid in Höhe von 15.000 Euro.

Zusätzlich muss der Firmeninhaber für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt ca. 88.000 Euro aufkommen. (HZA-R)

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