München: Finanzkontrolle Schwarzarbeit überführte Sojasprossenhersteller

Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck mussten sich kürzlich zwei Geschäftsleute verantworten, die im Zeitraum von April 2006 bis Juni 2012 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Landkreis Fürstenfeldbruck betrieben hatten.

Anzeige

Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck mussten sich kürzlich zwei Geschäftsleute verantworten, die im Zeitraum von April 2006 bis Juni 2012 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Landkreis Fürstenfeldbruck betrieben hatten.

Die Geschäftsleute wurden jeweils wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt. Die langjährige Geschäftsführerin erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr Nachfolger, der nur vier Monate lang die Geschäftsführung innehatte, wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.

Die beiden Lebensmittelerzeuger beschäftigten in dem Herstellungsbetrieb neben richtig gemeldeten Arbeitnehmern einen Mitarbeiter asiatischer Herkunft, ohne ihn ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Durch ihre Machenschaften ist allein der zuständigen Einzugsstelle ein Sozialversicherungsschaden von rund 120.000 Euro entstanden.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte für derartige Geschäfte kein Verständnis. Der zuständige Richter verurteilte die langjährige Geschäftsführerin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Zudem wurden ihr ab Rechtskraft des Urteils 80 Stunden soziale Dienste auferlegt. Der Nachfolger wurde entsprechend seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.

Die beiden Angeklagten waren nicht vorbestraft und legten umfassende Geständnisse ab, welche beim Strafmaß mildernd berücksichtigt wurden.

Die Geschäftsleute erwartet nun zusätzlich die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. (zoll.de)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.