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Bundespolizei: Illegaler Arbeitslohn beschlagnahmt
In nahezu allen Fällen erhärtete sich der Verdacht der unerlaubten Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis. So konnten beispielhalber sechs mutmaßliche Schwarzarbeiter auf dem Weg zurück in ihre Heimat von der Bundespolizei "aufgehalten" werden. Die ukrainischen Männer (20, 30, 33, 38, 40, 55) waren am Freitag, den 13. Dezember 2019 aufgefallen, als sie in einem Kleinbus auf der Autobahn A 4 in Richtung Polen fuhren. Die versäumte Beantragung zwingend erforderlicher Visa wurde den sechs Männern nun zum Verhängnis. Den bei Bauarbeiten in Rheinland-Pfalz illegal erlangten Arbeitslohn beschlagnahmten die Beamten. Im Einzelfall sind Beträge zwischen 900 Euro und 3.100 Euro - insgesamt 8.700 Euro - eingezogen worden.
Zwei 22-jährige Ukrainer gingen in Schleswig-Holstein einer Erwerbstätigkeit in einer Baumschule nach. Die vorgelegten Unterlagen für die mehrmonatigen Praktika entsprachen nicht den Anforderungen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die vorgetäuschten Praktika lediglich dazu dienen sollten, die beabsichtigte unerlaubte Arbeitsaufnahme zu "legalisieren". Bei den Beiden wurden Arbeitsentgelte in Höhe von insgesamt 7.800 Euro eingezogen.
Nach getaner (Schwarz)Arbeit sind in gleicherweise am Sonntag einem 25-Jährigen 2.300 Euro abgenommen worden. Bei dem beschlagnahmten Geld handelte es sich genauso um illegal erlangten Arbeitslohn. Der Mann hatte in Bayern unerlaubt gearbeitet.
Über die Aufenthaltsbeendigung und mögliche Einreisesperren hat die zuständige Ausländerbehörde entschieden.
Aufgrund der detaillierten Aussagen wurden auch gegen mehrere in Deutschland ansässigen Arbeitgeber Ermittlungen eingeleitet. (Quelle: ots)
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