Düsseldorf: Umstrukturierung des Großmarktes gestoppt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Umstrukturierung des Düsseldorfer Großmarktes vorerst gestoppt.

Die Händler des Düsseldorfer Großmarktes kämpfen für ihren Standort. Bild: GABOT.

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Die von der Stadt Düsseldorf geplante Umstrukturierung des Düsseldorfer Großmarktes darf vorerst nicht erfolgen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit zwei heute zugestellten Beschlüssen entschieden und damit den Anträgen zweier Großmarkthändler entsprochen.

Das Gericht führte gegen die von der Stadt geplante Privatisierung des seit dem Jahr 1936 in Düsseldorf bestehenden Großmarktes verfassungsrechtliche Bedenken an. Es handele sich hierbei nicht lediglich um eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt. Der Großmarkt sei eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Daher könne die Stadt den Betrieb des Großmarktes nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gänzlich auf private Dritte übertragen. Erforderlich sei, dass die Stadt sich weiterhin Einwirkungsmöglichkeiten vorbehalte. Diese Vorgaben hielten die derzeitigen Pläne der Stadt Düsseldorf zur Umgestaltung des Großmarktes nicht ein. Sie sähen nicht vor, dass die Stadt weiterhin Kontrollrechte behalte, sondern seien auf eine vollständige Privatisierung des Marktes ausgelegt.

Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. (Aktenzeichen: 3 L 2854/18 und 3 L 2915/18)

Die Geschäftsführung der Großmarkt Düsseldorf Zwei.Null GbR, ausgestattet mit dem Verhandlungsmandat der Händlermehrheit, erwarte von der Stadtverwaltung, dass in absehbarer Zeit eine rechtssichere Konstruktion gefunden werde, um den Großmarkt umzustrukturieren und zukunftsfähig zu machen. Das geht aus einem Bericht auf der Webseite der Großmarktgilde hervor. Danach heißt es, dass wenn der Entscheid des Verwaltungsgerichts einen Projektaufschub bedeuten sollte, die Zeit von allen Beteiligten mit Blick auf eine gemeinsame rechtssichere Lösung genutzt werden müsse. Die Händler selbst würden alles unternehmen, um jederzeit handlungsfähig zu sein.

Ein weiterer wichtiger Schritt sei die Gründung der Großmarkthallen Düsseldorf eG, die am 7. Dezember erfolgen werde. In der neuen Genossenschaft organisierten sich die Händler des Lebensmittelbereichs in derselben Weise, wie es die Gärtner und Händler des Blumengroßmarkts bereits seit vielen Jahren praktizierten, heißt es in dem Bericht abschließend.

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