Dresden: Vorsicht Buchsbaumzünsler!

Der Buchsbaumzünslers (Cydalima perspectalis) breitet sich immer weiter aus. Jetzt wurden auch in Dresden-Pillnitz erste Larven des Schädlings gefunden.

Larve des Buchsbaumzünslers, aufgenommen am 21.3.2019 in Dresden-Pillnitz. Bild: Hendrik Höne (LfULG).

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Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat am 21. März auf seinen Versuchsfeldern in Dresden-Pillnitz erste Larven des Buchsbaumzünslers (Cydalima perspectalis) gesichtet. Ihre Aktivität und der damit verbundene Blattfraß sei durch die milden Temperaturen angeregt worden. Die Behörde warnt Gartenbesitzer und Betreiber von Parkanlagen vor dem gefräßigen Buchsbaumzünsler und befürchtet eine weitere Ausbreitung in Sachsen.

Die gelbgrünen Raupen befinden sich aktuell in einem sehr jungen Entwicklungsstadium und sind mit zirka fünf Millimetern noch sehr klein. Deshalb müsse bei der Kontrolle der Buchsbaumpflanzen auf einen möglichen Befall genau hingeschaut werden. Neben den Raupen würden auch einzelne zusammen gesponnene Blätter auf einen Befall mit dem Buchsbaumzünsler hindeuten. Abhängig von den klimatischen Bedingungen können in der hiesigen Region bis zu vier Generationen auftreten, was zu einem Kahlfraß der ganzen Pflanzen führen kann.

Wer seine Buchsbäume erhalten will, sollte frühzeitig gegensteuern. Bei dem akuten Befall im gesamten Dresdner Elbtal im vergangenen Jahr hätte sich beispielsweise als wirksame Maßnahme der Einsatz von Präparaten mit dem biologischen Wirkstoff Bacillus thuringiensis erwiesen. Im Haus- und Kleingartenbereich sind mit diesem Wirkstoff Mittel wie XenTari RaupenFrei und Lizetan Raupen- und Zünslerfrei zugelassen. Wichtig sei, dass der Einsatz mit den genannten Präparaten nur bei dauerhaften Temperaturen über 15 °C erfolgt und eine gleichmäßige Benetzung der gesamten Pflanze stattfindet, also auch im inneren Bereich. Weiterhin sollten die Pflanzen über das ganze Jahr hinweg regelmäßig auf einen Wiederbefall mit jungen Raupen kontrolliert und die Bekämpfungsmaßnahmen gegebenenfalls wiederholt werden.

Achtung! Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethoat gibt es keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich im Freiland. Eine Zuwiderhandlung stellt einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz dar und zieht ein Bußgeld nach sich.

Für die Beratung der Gartenbesitzer stehen in den Fachmärkten geschulte Pflanzendoktoren zur Verfügung. Ebenso können sich Haus- und Kleingärtner mit ihren Fragen zum Pflanzenschutz und rund ums Gärtnern an die Sächsische Gartenakademie im LfULG unter www.gartenakademie.sachsen.de wenden.

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