Buchsbaumzünsler: Flugzeit hat begonnen

Nachdem bereits Ende März die ersten überwinterten Larven des Buchbaumzünslers auf den Pillnitzer Versuchsfeldern gesichtet wurden, sind jetzt auch die ersten Falter an verschiedenen Standorten in Sachsen in aufgestellten Pheromonfallen gefangen worden.

Larve des Buchsbaumzünslers, aufgenommen am 21.3.2019 in Dresden-Pillnitz. Bild: Hendrik Höne (LfULG).

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In der vergangenen Woche wurden in Leipzig, im Landkreis Meißen und in Pillnitz die ersten Falter des Buchbaumzünslers entdeckt. Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) aktuell in Dresden mit.

Die Falter leben nur ein bis zwei Wochen. In dieser Zeit kann ein Weibchen jedoch bis zu 150 Eier ablegen, bevorzugt an der Unterseite der äußeren Blätter des Buchsbaums. Die Eier entwickeln sich innerhalb von 3 bis 7 Tagen enorm schnell zu kleinen gefräßigen Raupen. Ausgehend vom beobachteten Falterflug wird dieses Stadium bis Mitte Juli erreicht werden und der Blattfraß einsetzen.

Gartenbesitzer sollten deshalb auf der Hut sein und diesen Termin für Bekämpfungsmaßnahmen berücksichtigen! Von Einzelpflanzen können die frisch geschlüpften Raupen abgelesen und danach vernichtet werden. Wer größere Bestände erhalten will, kommt nicht umhin, den Buchsbaumzünsler mit Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen. Das LfULG empfiehlt, hier auf Mittel mit biologischen Wirkstoffen zu setzen. Für den Haus- und Kleingarten gibt es im Fachhandel zugelassene Pflanzenschutzmittel mit den biologischen Wirkstoffen Azadirachtin und Bacillus thuringiensis. Sie sind alle als bienenungefährlich eingestuft worden. Die Maßnahme muss gegebenenfalls wiederholt durchgeführt werden, so lange lebende Raupen in den Pflanzen gefunden werden. Alle Blätter sind gründlich zu benetzen. Ein Abtropfen der Spritzbrühe von den Blättern ist zu vermeiden.

Achtung! Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethoat gibt es keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich im Freiland. Eine Zuwiderhandlung stellt einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz dar und zieht ein Bußgeld nach sich.

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