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DBV: Forderungen des UBA ohne Rechtsgrundlage
Zur Kontroverse um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die dafür vom Umweltbundesamt (UBA) geforderten Ausgleichsflächen, sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied: „Die Forderung des Umweltbundesamtes, ab 2020 bei Anwendung der Pflanzenschutzmittel 10% der Betriebsfläche für Biodiversitätsmaßnahmen stillzulegen, entbehrt einer rechtlichen Grundlage in Deutschland und der EU. Maßnahmen für den Naturschutz und zur Förderung der Biodiversität müssen über die Gemeinsame Agrarpolitik bereitgestellt werden. Die zahlreichen Agrarumweltprogramme und das Greening sind Beispiele dafür. Der Versuch, die Pflanzenschutzmittelzulassung für agrarpolitische Ziele zweckzuentfremden, ist rechtlich und fachlich mehr als fragwürdig und insbesondere nicht vom Pflanzenschutzrecht gedeckt. Auflagen für Ausgleichsflächen im Betrieb gehören schlicht nicht in einen Zulassungsbescheid für ein Pflanzenschutzmittel. Es ist zudem aus unserer Sicht problematisch, wenn eine Bundesbehörde eine andere im Zulassungsverfahren federführend beteiligte Bundesbehörde dazu zwingen will, Bescheide ohne tragfähige Rechtsgrundlage zu erteilen.“
In Deutschland wurden im Jahr 2016 auf 4,4 Mio. Hektar landwirtschaftliche Flächen freiwillig Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, das entspricht einer Fläche fast so groß wie Niedersachsen (4,7 Mio. ha). Jeder vierte Hektar wird damit freiwillig von Landwirten im Rahmen von Agrarumweltprogrammen bewirtschaftet. Mit 110.000 Betrieben beteiligen sich 40% aller Betriebe in Deutschland freiwillig und wirtschaften damit besonders umwelt- und klimaschonend und fördern die Biodiversität. Von der EU, dem Bund und den Ländern wurden im Jahr 2016 mehr als 850 Mio. Euro bereitgestellt. (DBV)
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