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DBV: EU-Vorschlag nicht weitreichend genug
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, hält den Regelungsvorschlag der EU-Kommission gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette für nicht weitreichend genug: „Dieser Vorschlag ist ein wichtiger, erster Schritt gegen unfaire Praktiken im Lebensmittelhandel. Damit werden im europäischen Recht erstmals Mindestregeln gegen den Missbrauch von Einkaufsmacht durch den Lebensmitteleinzelhandel anerkannt und gesetzt. Diese Regeln müssen für die gesamte Lebensmittelbranche gelten und wirksam von den Kartellbehörden durchgesetzt werden“, so Rukwied. Der Deutsche Bauernverband fordert darüber hinaus, die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen - einschließlich der Genossenschaften - zu erweitern: „Wir müssen hier noch deutlich weitergehen, um die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken und eine höhere Marktransparenz über die Verteilung der Wertschöpfungsanteile in der Lebensmittelkette anstreben“, sagt DBV-Präsident Rukwied.
Zum Hintergrund: Der Vorschlag der EU-Kommission für EU-weite Mindestregeln gegen unfaire Handelspraktiken wird nun vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament beraten. Mit einer Verbotsliste sollen konkret definierte unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verhindert werden, z.B. Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen und Verbot nachträglicher, sachgrundloser Rabatte. Die Durchsetzung der Mindeststandards soll für die Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben werden. Nach Einschätzung des DBV muss im weiteren Verfahren kritisch geprüft werden, ob die vorgenannte Verbotsliste für unlautere Handelspraktiken ausreichend ist. Nicht nachvollziehbar ist für den DBV die vorgesehene Beschränkung auf kleinere und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz und 250 Mitarbeiter). Nach Einschätzung des DBV steht grundsätzlich die gesamte Lebensmittelwirtschaft unter dem erheblichen Verhandlungsdruck der hochkonzentrierten Handelsketten, der in die vorgelagerten Stufen durchgereicht wird und letztendlich zu Lasten der Erzeuger geht. Der DBV wird sich daher im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses nachdrücklich für entsprechende Korrekturen einsetzen. (DBV)
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