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DBV: Fordert Gesetzesänderung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen
Gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, sich für eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen einzusetzen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung befristet bis Ende 2018 erweitert. „Diese Regelung hat sich bewährt und muss in dauerhaftes Recht umgesetzt werden“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied.
Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von 2 auf 3 Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt. „Diese Entfristung ist auch notwendig, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften“, so Rukwied.
Eine Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse ist durch die bis Ende des Jahres 2018 befristete Übergangsregelung jedoch nicht erfolgt. Auch die Agrarminister der Länder befürworten eine Entfristung. (DBV)
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