CIOPORA Deutschland: Sieht Nachjustierungsbedarf bei EU-Gentechnikverordnung

CIOPORA Deutschland hat seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zur Regulierung von Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) eingereicht. Die Vereinigung der Züchter vegetativ vermehrbarer Zier- und Obstpflanzen begrüßt darin grundsätzlich den Brüsseler Vorschlag, sieht aber noch einigen Nachjustierungsbedarf.

CIOPORA Deutschland erinnert daran, dass sich die Anwendung von NGT in anderen Teilen der Welt rasant entwickelt habe.

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So ist die Aufteilung der NGT-Pflanzen in zwei Kategorien nach Zahl der veränderten Nukleotide für CIOPORA Deutschland willkürlich und wissenschaftlich nicht begründbar. NGT-Pflanzen der Kategorie 1 wären solche, die als vergleichbar mit konventionell gezüchteten Pflanzen gelten, sollen aber im Ökologischen Anbau verboten sein. Insbesondere diese Betriebe könnten von innovativer Züchtung profitieren, besonders im Hinblick auf Widerstandskraft, ist die Züchtervereinigung überzeugt.

CIOPORA Deutschland erinnert daran, dass sich die Anwendung von NGT in anderen Teilen der Welt rasant entwickelt habe und die Entwicklung von Pflanzensorten mit verbesserten Eigenschaften ermögliche, darunter eine höhere Toleranz gegenüber Krankheiten und Schädlingen, eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und eine bessere Effizienz bei der Nährstoffaufnahme und Wassernutzung. Außerhalb der EU sind NGT-Pflanzen bereits auf dem Markt. Um konkurrenzfähig zu bleiben, dürfen die deutschen Züchtungsunternehmen nicht vom internationalen Markt abgehängt werden. (ZVG/CIOPORA Deutschland)

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