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BVL: Zulassung des Pflanzenschutzmittels Monceren Pro widerrufen
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Hintergrund
In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2020/785 der Kommission vom 16. Juni 2020 wurden die RHG für Pencycuron in Kartoffel von 0,1 mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/kg abgesenkt. Eine Prüfung durch das BVL ergab, dass dieser RHG für Pencycuron bei der Anwendung von Monceren Pro nicht eingehalten werden kann. Die Verordnung gilt ab dem 6. Januar 2021. (BVL)
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