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BVL: Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 3. August 2020 die
Der Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya (Zulassungsnummer 005918-00/00) erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23.
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Thiacloprid als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 wurden Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und den Aufbrauch festgesetzt.(BVL)
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