BÖLW: Neues Bio-Recht gibt Baumschulen und -Jungpflanzenbetrieben eine Zukunft

Von Bio-Betrieben aufgezogenes Pflanzenvermehrungsmaterial kann weiter Bio-Siegel tragen.

BÖLW - Neues Bio-Recht stärkt Jungpflanzenbetriebe. Bild: Demeter, Eva Wolf.

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„Gut, dass Pflanzenvermehrungsmaterial wie Saatgut oder Jungpflanzen, das auf Bio-Höfen erzeugt wird, weiterhin mit dem EU-Bio-Siegel vermarktet werden kann“, sagt Kevin Smith-Weißmann, Referent Pflanzenbau des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und ergänzt: „Damit bleibt sich das neue Bio-Recht treu, das moderne Prinzip der Prozessqualität in der Öko-Produktion anzuwenden. Und die Kundinnen und Kunden haben, wenn sie zu Öko greifen wollen, eine gute Orientierung durch das Bio-Siegel.“

In den vergangenen Monaten hatten sich viele Bio-Baumschulen und -Jungpflanzenbetriebe in Europa gegen anderslautende Pläne der EU-Kommission ausgesprochen. Denn sonst hätte die Herkunft der Mutterpflanze oder des Saatguts über den Status der Jungpflanze oder des Obstbaums entschieden – nicht aber die Art und Weise, wie der Betrieb die Pflanzen aufzieht.

Mit den jetzigen Plänen werden gerade die Pioniere der Öko-Pflanzenzüchtung und -Vermehrung gestärkt. Smith-Weißmann dazu: „Es war wichtig, dass die Gesetzesvorschläge von EU-Kommission und -Mitgliedsstaaten so umfassend beraten wurden und am Ende eine gute Lösung stand. So wird die Entwicklung des Öko-Landbaus an einer entscheidenden Stelle gefördert. Und das braucht es für 25% bzw. 30% Bio bis 2030.“ (BÖLW)

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