BMEL: Systemwechsel bei der GAP

In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat gleich mehrere Gesetze und Verordnungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen.

Julia Klöckner: "Mit der neuen GAP steigen wir ein in den Systemwechsel". Bild: CDU Rheinland-Pfalz.

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Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der GAP sichern zum einen die Zukunft der Landwirtschaft – und damit die Produktion regionaler Lebensmittel in Deutschland. Zum anderen fördern sie den Umbau hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, die Umwelt und Ressourcen schont.

Julia Klöckner: „Mit der neuen GAP steigen wir ein in den Systemwechsel: Für eine Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet und im Wettbewerb bestehen kann. Mir ist wichtig, dass unsere Bauern ihre Existenz auch in Zukunft sichern können. Nur so werden sie weiterhin hochwertige und regionale Lebensmittel produzieren. Unser Gesetzespaket zeigt, dass das nicht im Widerspruch zu mehr Umwelt- und Klimaschutz steht. Denn alle Direktzahlungen – ab dem ersten Euro – werden ab 2023 an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt. Das heißt: Keine Förderung ohne Gegenleistung.“

Kerninhalte der Gesetzentwürfe:

Konditionalität: Jeder Euro Direktzahlung wird an die Einhaltung von Grundanforderungen im Bereich des Umweltschutzes gebunden, etwa an die Bereitstellung nicht-produktiver Flächen oder an den Moorbodenschutz.Budget für Öko-Regelungen: 25% der Direktzahlungen werden für freiwillige Leistungen reserviert, die über die Auflagen der Konditionalität hinausgehen.

Umschichtung: Ab 2023 werden 10% der Mittel aus der Ersten Säule der GAP in die Zweite Säule umgeschichtet, wo sie den Ländern für weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder zur Förderung des Öko-Landbaus zur Verfügung stehen. Diese Summe steigt bis 2026 auf 15%. Für das Übergangsjahr 2022 gelten 8%.

Umverteilung: Kleine und mittlere Betriebe werden künftig mit 12% der Obergrenze für Direktzahlungen nach Umschichtung besonders gefördert – bisher sind es nur 7%. Allein in 2023 würden so für die ersten 60 Hektare mehr als 530 Mio. Euro als Extra-Prämien gezahlt.

Junglandwirte: Um den Nachwuchs in der Landwirtschaft zu unterstützen, sollen junge Bäuerinnen und Bauern eine erweiterte Förderung von 98 Mio. Euro erhalten.

Kein Zwei-Klassen-Verbraucherschutz (Gesetz zur Änderung LFGB)

Um schneller und effektiv risikobehaftete Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen zu können, verbessert Bundesministerin Julia Klöckner die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln: Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Zudem werden Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen, unsichere Erzeugnisse von ihrer Plattform zu entfernen. Künftig kann die zuständige Behörde den Betreiber informieren, wenn auf dessen Seite solche Erzeugnisse angeboten werden. Dieser ist dann verpflichtet, die entsprechenden Angebote in eigener Verantwortung zu löschen. Zudem wird eine Regelung zur anonymen Probennahme geschaffen. Damit wird eine Gleichstellung zum stationären Handel erreicht.

Julia Klöckner: „Mir ist wichtig, dass es hier keinen Zwei-Klassen-Verbraucherschutz gibt, je nachdem, wo ich einkaufe. Ob im Laden oder digital. Als Kunde muss ich mich darauf verlassen können, dass angebotene Lebens- und Futtermittel sicher sind – und dass bestmöglich kontrolliert wird. Möglich ist deshalb jetzt die anonyme Probennahme auch im Bereich des Online-Handels. Damit nehmen wir in Europa eine Vorreiterrolle ein. Zudem führen wir klare Fristen für die schnelle Rückverfolgung von Lieferketten ein. Denn ein zügiges Handeln kann zur Gefahrenabwehr entscheidend sein.“

Pflanzengesundheitsgesetz

Das Gesetz dient der Durchführung von EU-Recht. Es werden Regelungen etwa zur Sanktionierung von Verstößen, zur Festlegung der Zuständigkeiten mit Blick auf neue Aufgaben auf Bundes- und Länderebene sowie zur Mitwirkung der Zollbehörden bei phytosanitären Einfuhrkontrollen getroffen.

Änderung Öko-Landbau- und Öko-Kennzeichengesetz

Das Ziel von Bundesministerin Julia Klöckner ist es, den ökologischen Landbau in Deutschland weiter auszubauen: Bis 2030 sollen 20% der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Mit einer breiten Palette von Förderaktivitäten treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das voran. Mit dem staatlichen Bio-Siegel, das in diesem Jahr sein 20. Jubiläum feiert, bieten wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem eine klare und vertrauenswürdige Orientierung.

Mit den gesetzlichen Anpassungen erfolgen nun Änderungen im Hinblick auf die Neufassung unionsrechtlicher Verordnungen. Unter anderem besteht zukünftig eine Ausnahmemöglichkeit von der Zertifizierungspflicht für Verkäufer geringfügiger Mengen. Zudem werden nebenstrafliche Bestimmungen zum Schutz vor Missbrauch der bestehenden Bio-Siegel eingeführt.

Reduktion von Glyphosat (Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)

Mit der Verordnung setzt Bundesministerin Julia Klöckner die Glyphosat-Minderungsstrategie um. Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich und auf Flächen für die Allgemeinheit (etwa Parks) wird verboten, der Einsatz in der Landwirtschaft beschränkt. Er soll nur noch zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind.

In der Verordnung umgesetzt werden außerdem die Pflanzenschutzmaßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz (API). Die bereits bestehenden Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel etwa in Nationalparks oder Naturschutzgebieten werden um Herbizide und bestimmte Insektizide erweitert. Beim Ackerbau soll durch freiwillige Maßnahmen eine Reduzierung der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel erreicht werden. Ausgenommen von der Regelung sind der Garten-, der Obst- und Weinbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung und der Hopfenanbau. Außerdem wird ein allgemeiner Abstand zu Gewässern für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.

Julia Klöckner: „Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50% ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Mir war wichtig, dass die Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist und wettbewerbsfähig bleibt.“ (BMEL)

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