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BdF: Verlängerte Übergangsfrist der Umsatzbesteuerung von Kommunen untragbar
„Von normalen Unternehmern verlangt der Staat eine Umsatzbesteuerung vom ersten Tag seines Handels an, wenn er nicht der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung unterliegt", betont der Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im ZVG, Michael Ballenberger. Nach einem Übergangszeitraum von nahezu 10 Jahren müsse auch von den Kommunen erwartet werden können, dass sie beschlossene Gesetze umsetzen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist auf sogar zwölf Jahre sei in keinster Weise nachvollziehbar.
Aufgrund der noch geltenden Übergangsregelung können Kommunen Grabpflegeleistungen umsatzsteuerfrei anbieten, Friedhofgärtnereien müssen für diese Leistungen immer den Regelsteuersatz in Rechnung stellen. Gleiches gilt für Gärtnereien, die Grünpflegeleistungen anbieten in Konkurrenz zu Stadtgärtnereien, die solche Leistungen zum Teil ebenfalls anbieten. Verstärkt wird diese Wettbewerbsverzerrung dann noch, wenn diese Leistungen z. B. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit für andere Kommunen ebenfalls umsatzsteuerfrei angeboten werden.
Da die Kommunen im direkten Wettbewerb mit privaten Unternehmen stehen, kommt es zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil für die gärtnerischen Betriebe. Entgegen der Aussage in der Gesetzesbegründung findet eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die erneute Verlängerung der Übergangsregelung statt.
Des Weiteren verzichten der Staat, der Bund, die Länder als auch die Gemeinden auf die auf Leistungen entfallende Umsatzsteuer, dies dürfte aufgrund der gerade schwierigen Haushaltslage beim Staat, den Ländern und den Gemeinden kontraproduktiv wirken. (ZVG/BdF)
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