BdB und ZVG: Gehen getrennte Wege

Die Mitgliederversammlung des Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) lehnt assoziierte Mitgliedschaft des Bund deutscher Baumschulen e. V. (BdB) ab.

Die Mitgliederversammlung des Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) lehnt assoziierte Mitgliedschaft des Bund deutscher Baumschulen e. V. (BdB) ab.

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Den Antrag des Bundes deutscher Baumschulen e. V. (BdB) auf assoziierte Mitgliedschaft im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) lehnte die Mitgliederversammlung des ZVG am 26. September 2018 ab. Der BdB hatte zuvor seine ordentliche Mitgliedschaft fristgerecht zum Jahresende gekündigt.

Im Rahmen des Deutschen Gartenbautages 2018 in Berlin hatte die Mitgliederversammlung des Zentralverbandes Gartenbau über den Antrag des BdB auf assoziierte Mitgliedschaft ab 1. Januar 2019 entschieden. Die ZVG-Satzung sieht nach §3 Abs. 2. für Landesverbände und Bundesverbände der Fachrichtungen des Gartenbaus mit eigener Rechtsform die ordentliche Mitgliedschaft vor. Aus diesem Grund lehnten die Mitglieder des ZVG den Antrag ab. (ZVG)

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