BdB: Novel­lie­rung der Ausbil­dungs­ver­ord­nung

1996 wurde die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin letztmals überarbeitet. In der Branche wird die Notwendigkeit einer Novellierung auf verschiedenen Ebenen erörtert.

Azubis bei der Arbeit. Bild: BdB.

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Der BdB wird die Sommertagung 2019 in Schwäbisch Hall zur regen Diskussion nutzen.

Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin von 1996

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin wurde letztmals 1996 überarbeitet. In der Branche wird die Notwendigkeit einer Novellierung auf verschiedenen Ebenen erörtert. Insbesondere wird dabei die langfristige Aufrechterhaltung der sieben Fachrichtungen des Gartenbaus diskutiert. Diese Grundsatzdebatte wird zudem von fachlichen Aspekten flankiert.

Haltung der deutschen Baumschulwirtschaft

Das föderale System Deutschlands hat gezeigt, dass die Meinungen aller Protagonisten der verschiedenen Bundesländer bezüglich einer Novellierung der Ausbildungsverordnung stark auseinandergehen. Neben der konkreten Forderung nach Aufrechterhaltung aller Fachsparten, können sich viele eine allgemeine Aufstellung des Gärtnerberufes vorstellen. Letztlich muss die deutsche Baumschulwirtschaft für sich entscheiden, wie sie zu diesen Grundsatzfragen steht. Ab diesem Zeitpunkt können zielorientierte Gespräche mit anderen Verbänden und zuständigen Behörden geführt werden, um gemeinschaftlich im Sinne der Branche zu agieren und die baumschulerische Ausbildung voranzubringen.

BdB-Ausbildungsausschuss tagt im Juli 2019 in Schwäbisch-Hall

Unter der Sonne von Schwäbisch-Hall wollen die Mitglieder des BdB-Ausbildungsausschusses im Juli 2019 über die mögliche Marschroute des Bundesverbandes diskutieren. Mitglieder wie Gäste gehen schon jetzt von intensiven und ergebnisorientierten Gesprächen aus. Dem langfristigen Erhalt gärtnerischer Ausbildung bei zeitlich stetiger Steigerung der Spezialisierung von Baumschulbetrieben wird dabei oberste Priorität eingeräumt. (BdB)

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