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BdB: Baum des Jahres 2026 im Deutschen Bundestag übergeben
Die Übergabe des Baumes des Jahres an den Ausschuss ist inzwischen gelebte Tradition und findet seit mehreren Jahren regelmäßig statt. Auch 2026 hatte der Vorsitzende des Ausschusses, Hermann Färber, erneut zu diesem Anlass eingeladen.
Die Zitterpappel ist eine in Europa weit verbreitete Pionierbaumart und zeichnet sich durch ihre charakteristisch flimmernden Blätter aus, die bereits bei leichtem Wind in Bewegung geraten. Sie ist ökologisch besonders wertvoll, da sie zahlreichen Insekten- und Tierarten als Lebensraum dient und sich schnell an unterschiedliche Standortbedingungen anpassen kann.
Im Vorfeld der Übergabe fand ein fachlicher Austausch zwischen den Verbandsvertretern und den Mitgliedern des Ausschusses statt. Dabei wurden aktuelle Herausforderungen der Baumschulbranche thematisiert.
Ein Schwerpunkt lag auf der Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Künftig sollen Umwelteigenschaften von Pflanzen, etwa ihre Bienenfreundlichkeit, nachweispflichtig sein – entweder durch externe Zertifizierungen oder durch eine amtliche Positivliste. Erste Gespräche hierzu fanden bereits mit dem Julius Kühn-Institut statt. Der BdB bewertet die Einbeziehung von Pflanzen in das UWG jedoch kritisch, da zu befürchten ist, dass sowohl professionelle als auch private Anwender:innen künftig weniger Informationen über die Ökosystemleistungen von Pflanzen erhalten.
BdB-Präsident Hajo Hinrichs erklärte hierzu: „Die geplante Einbeziehung von Pflanzen in das UWG halten wir für nicht zielführend. Sie droht, den Zugang zu wichtigen Informationen über die ökologischen Leistungen von Pflanzen eher einzuschränken als zu verbessern. Aus unserer Sicht braucht es praxistaugliche Lösungen, die Transparenz fördern, ohne die Betriebe zusätzlich zu belasten.“
Ein weiteres Thema waren sogenannte Quarantäneschaderreger wie der Japankäfer. Die damit verbundenen Verbringungsverbote können für betroffene Baumschulen existenzbedrohend sein. Der BdB fordert daher weiterhin die Einrichtung eines öffentlich-privat finanzierten Entschädigungsfonds oder alternativ eine Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes, um betroffene Betriebe verlässlich abzusichern.
Auch die Containerproduktion wurde angesprochen: Diese besonders wassereffiziente und nachhaltige Produktionsweise ist bislang von EU-Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeschlossen. Der BdB setzt sich dafür ein, dass diese Flächen künftig anerkannt werden.
Darüber hinaus wurde die zunehmende Bürokratie bei der Pflanzenschutzmitteldokumentation thematisiert. Insbesondere der hohe Aufwand durch unterschiedliche Entwicklungsstadien der Kulturen stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Der BdB spricht sich hier für praktikable Erleichterungen, etwa durch Bagatellgrenzen, aus. (BdB)

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