Warnung vor Fax: "Datenschutzauskunft-Zentrale"

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Vorsicht vor dem Fax "Datenschutzauskunft-Zentrale". Bild: GABOT.

Das Telefon des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) steht seit 1. Oktober 2018 nicht still. Zahlreiche Unternehmer, Kanzleien und Vereine baten um seinen Rat. Sie alle haben per Fax ein Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten.

Hier werden Sie mit einer Frist bis zum 9. Oktober 2018 an ihre gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erinnert und aufgefordert, das beigefügte Formular unterschrieben und ausgefüllt zurückzusenden. Was dick, fett und unterstrichen als gebührenfrei deklariert wird, wird im Kleingedruckten zum Kauf eines Basisdatenschutz-Beitrages von jährlich 592,62 Euro!

Achtung: Niemand ist verpflichtet, diese Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln. Bitte wenden Sie sich bei Meldungen zum betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten mit Sitz in Thüringen wie gewohnt an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), www.tlfdi.de.

Wichtig: Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es auf keinen Fall bearbeiten. Wer das Fax bereits unterschrieben und zurückgesendet hat, sollte seine Erklärung umgehend widerrufen. (Quelle: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz)

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