- Startseite
- ZVG: Neues Merkblatt zum Datenschutzrech...
ZVG: Neues Merkblatt zum Datenschutzrecht
Da nahezu alle Gärtnereien Internetseiten betreiben, ist es immer wieder notwendig, zu überprüfen, ob diese Seiten noch den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügen. Aktuell gilt dies vor allem im Hinblick auf die neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hierzu empfiehlt es sich, zuerst mit der Dienstleistungsfirma für die Internetseite Kontakt aufzunehmen um zu klären, in welcher Form personenbezogene Daten genutzt werden. Je nach Ergebnis kann es sinnvoll sein, Hilfe eines entsprechenden Fachanwaltes einzuholen.
Vor allem beim Internetauftritt muss streng darauf geachtet werden, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben, z.B. das Vorhalten einer Datenschutzerklärung, erfüllt werden. Hier besteht derzeit das höchste Abmahnrisiko.
Der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat dazu in Kooperation mit dem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Cornelius Matutis, für die Mitgliedsbetriebe in den Landesverbänden ein Merkblatt erarbeitet.
Dieses Merkblatt erhalten die Mitgliedsbetriebe der Gartenbaulandesverbände exklusiv bei ihrer Landesgeschäftsstelle oder im Download Bereich des Landesverbandes.
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.