HDE: EU-Datenschutzverordnung praxistauglich umsetzen

Vor der geplanten Annahme der EU-Datenschutzverordnung durch das Europa-Parlament fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung auf, die in der Folge anstehenden Anpassungen im deutschen Recht möglichst unbürokratisch und praxistauglich zu gestalten.

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Vor der geplanten Annahme der EU-Datenschutzverordnung durch das Europa-Parlament fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung auf, die in der Folge anstehenden Anpassungen im deutschen Recht möglichst unbürokratisch und praxistauglich zu gestalten.

„Die Händler sind auf verständliche und einfach handhabbare Datenschutzregelungen angewiesen“, so HDE-Bereichsleiter Peter Schröder. Bei der anstehenden Anpassung der nationalen Vorschriften sei jetzt die Bundesregierung in der Pflicht.

Insgesamt enthalte die EU-Datenschutzverordnung zu viele Möglichkeiten für nationale Sonderregelungen. „Die zahlreichen Öffnungsklauseln ermöglichen den EU-Staaten unterschiedliche Einzelvorschriften. Das kann den Wettbewerb im grenzüberschreitenden Handel verzerren“, so Schröder weiter. Zum Beispiel könnten Unternehmen in den einzelnen Mitgliedsstaaten in unterschiedlicher Weise verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragen zu benennen. Die Unternehmen bräuchten eine weitergehende Harmonisierung des Datenschutzes, damit sie bei fairen Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt tätig sein können. (HDE)

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