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Thüringen: Blumenverkauf ab 1. März
Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, und Helmut Holter, Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, haben gestern in Erfurt die Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen unterschrieben.
Die Verordnung soll am Freitag, den 19. Februar 2021, in Kraft treten und bis einschließlich 15. März 2021 gültig sein. Gesundheitsministerin Heike Werner erklärt hierzu: „Wir haben viel erreicht in den letzten Wochen: Die Infektionszahlen sind über mehrere Wochen deutlich gesunken". Aber sie sagt auch: "Wir müssen – gerade mit Blick auf die sich ausbreitenden Virusmutationen – weiter wachsam bleiben. Alle geplanten Öffnungen müssen behutsam erfolgen. Ich weiß, dass sich viele Menschen ein absehbares Ende herbeisehnen. Wir fahren aber weiterhin auf kurze Sicht". Nichtsdestotrotz sollen Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe ab dem 1. März wieder öffnen können.
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