Teilzeitkräfte: Rückkehranspruch in Vollzeit nicht umsetzbar

CDU/CSU und SPD debattieren in den Koalitionsverhandlungen über die Einführung eines Anspruchs von Teilzeitbeschäftigten auf einen Vollzeitarbeitsplatz. Damit soll insbesondere Arbeitnehmern nach einer "Familienphase" der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden.

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CDU/CSU und SPD debattieren in den Koalitionsverhandlungen über die Einführung eines Anspruchs von Teilzeitbeschäftigten auf einen Vollzeitarbeitsplatz. Damit soll insbesondere Arbeitnehmern nach einer "Familienphase" der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden. Klingt gut, ist aber in der Praxis weder umsetzbar noch sinnvoll. Denn bereits heute gibt es umfangreiche und völlig ausreichende Möglichkeiten für die Rückkehr ins Berufsleben nach Familienauszeiten.

Ein Ausbau des Anspruchs würde die Unternehmen mit teilweise unkalkulierbaren Unsicherheiten konfrontieren. Durch den Anspruch entstehen schon heute unattraktive und nur schwer zu besetzende Arbeitsplätze. Denn wenn ein Mitarbeiter seinen Teilzeitanspruch durchsetzt, muss das Unternehmen einen neuen Beschäftigten für die restliche Zeit finden. Doch welche Führungskraft, welcher EDVFachmann, welcher Top-Möbelverkäufer hätte wohl großes Interesse daran, ein Teilzeitangebot von acht Wochenstunden anzunehmen? Die Auswahl ist schon heute klein. Wie viele Bewerber würden aber eine solche Stelle noch annehmen, wenn sie erfahren würden, dass ihr Acht-Wochenstunden-Arbeitsvertrag aufgrund des Rückkehranspruchs befristet ist und sie danach den Platz wieder räumen müssen? Ergebnis könnte am Ende dann ein von der Politik immer beklagter Ausbau von Minijobs und befristeten Verträgen sein, denn irgendwie müssen die Unternehmen die Lücken ja füllen. Für den Arbeitgeber ist außerdem nicht kalkulierbar, ob und wann der Teilzeitbeschäftigte wirklich wieder zurückkehrt. Zwar gibt es eine theoretische Rückkehrpflicht, diese ist aber in der Praxis ohne Bedeutung. Planungssicherheit sieht anders aus.

Fazit: Insgesamt ist ein neuer Rechtsanspruch unnötig und schafft mehr Probleme, als er löst. Da, wo Arbeitszeitwünsche, das Anforderungsprofil und die Qualifikation zueinanderpassen, wird eine Rückkehr von Arbeitnehmern in eine Vollzeittätigkeit bereits heute unkompliziert gelingen und so in der Praxis gehandhabt. (PdH) 

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