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Selecta Klemm: Klage wegen Patentverletzung
Selecta Klemm (Stuttgart, Deutschland) hat am 20. November beim United States District Court for the Eastern District of Texas eine Klage wegen Patentverletzung gegen das deutsche Züchtungsunternehmen Westhoff und die Lieferanten von unbewurzelten Stecklingen Vivero Internacional (Mexiko), Plant Source International (Mexiko) und Cohen Propagation Nurseries (Israel) eingereicht.
In der Klage wird behauptet, dass der Import von Westhoffs Discoball™ spotted Petunia-Sorten in die Vereinigten Staaten die US-Patente Nr. 10.588.288 und 11.266.114 von Selecta für das bekannte und geschützte Sky Petunia-Muster verletzt, das 2016 auf den Markt gebracht wurde.
Selecta Klemm GmbH Co. KG und Klemm & Sohn GmbH & Co. KG werden von Cooley LLP (Palo Alto, CA) und The Dacus Firm, P.C. (Tyler, TX) vertreten.
In einer ersten Stellungnahme hat Westhoff die Vorwürfe zurückgewiesen.
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