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Schweiz: Zwetschgen-Virus Sharka nicht mehr meldepflichtig
Seit Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Es teilt die bisherigen Quarantäneorganismen in neue Kategorien ein. Die notwendige Anpassung erfolgte aufgrund der starken Zunahme des internationalen Handels mit Pflanzen und Pflanzenteilen.
Betroffen von der neuen Einteilung ist auch Sharka, die gefährlichste Viruskrankheit bei Zwetschgen, Pflaumen, Aprikosen und Pfirsichen. Sharka ist nun kein Quarantäneorganismus mehr, sondern ein „geregelter Nicht-Quarantäneorganismus“. Damit ist das Virus nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig.
Vorbeugende Maßnahmen wichtig
Eine Behandlung für befallene Pflanzen gibt es nicht. Sie sollten − inklusive Wurzelstock und Nachbar-Wirtspflanzen − vernichtet werden. Anlagen mit importiertem Pflanzenmaterial und Anlagen mit vergangenem Sharkabefall weisen ein erhöhtes Risiko auf und sollten jährlich auf Blatt- und Fruchtsymptome kontrolliert werden.
Folgende vorbeugende Maßnahmen sind am wichtigsten:
• Nur anerkannte/zertifizierte Jungpflanzen einkaufen
• Kein Pflanzenmaterial aus Regionen mit Sharkabefall importieren
Informationen zum Vorgehen bei Kontrollen und zur Krankheit sind in einem neuen Agroscope-Merkblatt zu finden. Weitere Auskünfte erteilen die kantonalen Fachstellen Obstbau oder die kantonalen Fachstellen Obstbau oder die kantonalen Pflanzenschutzdienste. (Agroscope)
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