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Schweiz: Absenkpfad mutig beschreiten
Die Bioverordnung und die Richtlinien von Bio Suisse stellen sicher, dass die Schweizer Bio-Betriebe bereits jetzt einen wichtigen Anteil zur Verminderung der Pestizid-Risiken und der Belastungen durch Stickstoffeinträge liefern. Es ist trivial und wissenschaftlich belegbar: Wenn ein agroökologisches System wie der Biolandbau kaum problematische Stoffe in den natürlichen Kreislauf einbringt, wird dieser im Vergleich wenig belastet.
Konkrete Ziele für Bio fehlen genauso wie eine kohärente Agrarpolitik
Bio Suisse begrüßt es darum sehr, dass der Bund einzelne dieser Leistungen mit Beiträgen honoriert. Allerdings: Mit einer expliziten Stärkung des Biolandbaus und der entsprechenden Bio-Absatzförderung könnte der Bund die gesetzten Ziele noch deutlich schneller, marktnäher und kostengünstiger erreichen. Die Kantone Bern und Wallis, aber auch die EU zeigen, dass konkrete Ziele nötig sind. Mit dem Green Deal strebt die EU bis 2030 25% Bio an – bei Produktion und Konsum. Angetrieben von einer vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie und "Aktionsplänen Bio".
Bio Suisse bedauert, dass die Ziele und Maßnahmen des Absenkpfads nicht mit einer kohärenten Agrarpolitik eingeführt werden. So fallen wichtige Maßnahmen zum Beispiel im Klimabereich teilweise weg. Umso wichtiger ist, dass wenigstens diese Verordnungsänderungen zielgerichtet und ohne weitere Kompromisse umgesetzt werden, besteht doch hier größter Handlungsbedarf.
Praxistauglicher Vorschlag genießt die Unterstützung von Bio Suisse
Im Großen und Ganzen stellt sich Bio Suisse hinter die Vorlage. Alle Maßnahmen wurden im Vorfeld der Agrarpolitik 2022+ als Kompromisse und in Zusammenarbeit mit Branchen- und Umweltexpert*innen entwickelt und sind darum praxistauglich und zielführend. Unsere Einschätzung zu einzelnen Punkten:
• Aus Bio-Sicht ist erfreulich, dass Bio-Betriebe die meisten Produktionssystembeiträge abholen können. Wir gehen davon aus, dass sie auch von administrativen Vereinfachungen bei der Beantragung und Abwicklung profitieren können.
• Die Mitteilungspflicht von Düngemittel-, Kraftfutter- und Pflanzenschutzmittellieferungen verbessert die Datengrundlage, ermöglicht mehr Transparenz und zielgerichtete Maßnahmen zur Senkung von Nährstoffüberschüssen und Pestizideinträgen. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, sofern Datenschutz gewährleistet und die Datenhoheit prinzipiell beim Betrieb bleibt.
• Parzelläres Bio wird von Bio Suisse abgelehnt, da kein Absatz dafür besteht und Versuche auch ohne diese Kategorie möglich sind.
• Leider bleibt das Verordnungspaket rein maßnahmen- und produktionsorientiert. Die neuen Freiheiten und Verantwortlichkeiten für Produzenten- und Branchenorganisationen (Landwirtschaftsgesetz Art. 6a [neu] und 6b [neu]) haben noch keinen Niederschlag gefunden. Sie sind für Bio Suisse und andere Label-Organisationen wichtig. Wir gehen davon aus, dass sie in den kommenden Paketen konkretisiert werden.
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