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Schutzausrüstung im Pflanzenschutz: Richtlinie überarbeitet
Zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört die geeignete Schutzausrüstung. Sie kann aus Schutzanzug, Handschuhen, Kopfschutz, Augen- und Atemschutz, Gummischürze und Fußschutz bestehen. Diese können im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln mit dem Bescheid vorgeschrieben werden.
Im Jahr 2006 wurde die Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL veröffentlicht, welche die Anforderungen an die Elemente der persönlichen Schutzausrüstung beschreibt.
Diese BVL-Richtlinie wurde überarbeitet. Die Änderungen beinhalten u. a. die Aktualisierung der darin genannten Normen, die Beschreibung der grundsätzlich zu verwendenden Arbeitskleidung, die Anforderungen an die Schutzhandschuhe sowie die Verwendung von Ausbringungstechnik statt persönlicher Schutzausrüstung. (BVL)
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