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BVL: "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
In der Richtlinie werden grundsätzliche Anforderungen an geeignete Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen beschrieben. Die Neufassung war erforderlich, um Anpassungen an neue Normen und den technischen Fortschritt vorzunehmen. Die aktualisierte Fassung ersetzt die frühere Version aus dem Jahr 2017.
Mit der „Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz“ legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anforderungen an die PSA fest. PSA, die der Richtlinie entspricht, ist grundsätzlich für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und bei Nachfolgearbeiten geeignet. Die genannte BVL-Richtlinie wurde überarbeitet. Die überarbeitete Richtlinie wird durch die vorliegende Fachmeldung bekannt gemacht und ersetzt mit Wirkung vom heutigen Tage die Bekanntmachung BVL 17/02/09 (BAnz AT 04.10.2017 B3).
Die BVL-Richtlinie wurde überarbeitet, um neue und/oder geänderter Normen aufzunehmen. Zwischenzeitlich veröffentlichte Fachmeldungen zu zertifizierter Arbeitskleidung, Ärmelschürzen sowie zur Expositionsminderung von Traktorkabinen sind in der Überarbeitung aufgegriffen worden. Hinweise aus der Praxis, von Behörden und weiteren Institutionen wurden bei der Erstellung der aktuellen Version berücksichtigt. Mit der Richtlinie wird Klarheit im Hinblick auf die Eignung von PSA-Produkten geschaffen und damit deren Verfügbarkeit auf dem Markt unterstützt. Konkrete Produkte aus dem Bereich Arbeitskleidung, Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sind in der BVL-Datensammlung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelistet. (BVL)
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