Österreich: Landwirtschaftskammer übt Kritik

Die Landwirtschaftskammer Österreich übt heftige Kritik an der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat.

Weiterhin keine Rechtssicherheit für die Anwender in Österreich. Bild: GABOT.

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Heftige Kritik an der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat übt die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich. Obwohl die Brüsseler Behörde das nationale Glyphosat-Verbot vor Monaten noch als europarechtswidrig erklärt hatte, hat sie bei der Notifikation von ihrer Einspruchsmöglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Die Kommission kritisiert zwar die österreichische Vorgangsweise, untersagt aber das Anwendungsverbot letztlich nicht. Es besteht jetzt die Gefahr, dass es zu Klagen und zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt. "Damit herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit für unsere Landwirte", warnt die LK Österreich. Sie fürchtet gravierende Wettbewerbsnachteile für die heimischen Betriebe.

Der österreichische Nationalrat hatte am 3. Juli 2019 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste JETZT ein nationales Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat beschlossen. Für das Inkrafttreten ist allerdings auch eine Notifikation durch die EU-Kommission notwendig. Zum Ablauf der Stillhaltefrist am 29. November ist ein Schreiben der EU-Kommission eingelangt, welches zwar die Vorgehensweise Österreichs kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht stellt, aber das Anwendungsverbot nicht untersagt. Die Kommission weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass das Gesetz bereits als Entwurf notifiziert werden hätte müssen und nicht erst nach dem Beschluss durch den National- und Bundesrat.

EU-Rechtsexperte Obwexer sieht kein Inkrafttreten des Gesetzes mit 1.1.2020

EU-Rechtsexperte Walter Obwexer sieht daher im Interesse der Rechtssicherheit gewichtige Gründe, das Gesetz nicht am 1.1.2020 in Kraft treten zu lassen, sondern zeitnah den Entwurf einer Notifizierung durch die Kommission zu unterziehen und das weitere Verfahren nach der Richtlinie durchzuführen. Auf diese Weise könnte Österreich auch das von der Kommission angedeutete Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV wegen Verletzung der Notifizierungspflicht vermeiden.

Rechtsunsicherheit bleibt

Das nationale Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Österreich droht somit am 1. Jänner 2020 in Kraft zu treten. Unklar ist aber, ob es auch angewendet werden kann. Es besteht die Gefahr, dass es zu Klagen und einem Vertragsverletzungsverfahren kommt. Für die österreichischen Landwirte besteht daher weiterhin große Rechtsunsicherheit.

"In der Beurteilung des Glyphosat-Anwendungsverbotes in Kärnten hatte die EU-Kommission noch anders entschieden und das Gesetz als europarechtswidrig erklärt. Es ist daher für uns völlig unverständlich, dass die Kommission bei der Notifikation keine ausführliche Stellungnahme gegen den Beschluss eingebracht hat", kritisiert die Landwirtschaftskammer. Sie verlangt, dass raschest Klarheit im Hinblick auf die gesetzliche Situation zum Glyphosat-Einsatz geschaffen wird. Dieser unüberlegte Beschluss vor der Wahl bringt enorme Unsicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern, die ohnedies vor großen Herausforderungen stehen und verlässliche Rahmenbedingungen brauchen".  (Ing. Franz Kamleitner/AIZ/ LK Österreich)

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