Österreich: Bundesrat bestätigt generelles Glyphosat-Verbot

Der Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Plastiksackerlverbot und neue Haftungsregeln für die Almwirtschaft passieren Länderkammer.

Der Bundesrat in Öserreich hat das generelle Glyphosat-Verbot bestätigt. Bild: GABOT.

Anzeige

Gleich zu Beginn seiner Plenarsitzung nahm der Bundesrat in der Öffentlichkeit viel diskutierte Themen in Verhandlung. Zum einen ging es um den verfassungsrechtlichen Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung und das Verbot von Plastiktüten, zum anderen um das Verbot von Glyphosat. Etwas später debattierten die LändervertreterInnen auch die neuen Haftungsregelungen für Weidetiere auf der Alm - ein Thema, das nach einem tödlichen Unfall einer Touristin mit einer Kuh zu großer Unsicherheit in der Almwirtschaft geführt hatte. Die jeweiligen Beschlüsse des Nationalrats wurden auch vom Bundesrat bestätigt und erlangen somit Gesetzeskraft.

Kontroverse Debatte über das Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat

Sehr kontrovers wurde das generelle Verbot von Glyphosat diskutiert. Grundlage dafür war ein Antrag der SPÖ im Nationalrat, der ohne die Stimmen der ÖVP mehrheitlich unterstützt worden war. Der Wirkstoff ist bis zum Dezember 2022 durch die Europäischen Union genehmigt.

Die Befürworter des generellen Verbots berufen sich dabei vor allem auf das Vorsorgeprinzip und weisen auf die Gefahren für die Umwelt und die unterschiedlichen wissenschaftlichen Einstufungen zur krebserregenden Wirkung hin. Die ÖVP hingegen spricht sich für ein Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat in öffentlichen Parks, Friedhöfen, Sport- und Freizeitanlagen, Schwimmbädern, auf Schulgeländen und Kinderspielplätzen, in unmittelbarer Nähe von Gesundheitseinrichtungen sowie im privaten Haus- und Kleingartenbereich aus. Es bleibt jedoch beim generellen Verbot von Glyphosat, die Mehrheit der BundesrätInnen stimmte dafür, die ÖVP konnte sich auch in der Länderkammer mit ihren Argumenten nicht durchsetzen.

Seitens der SPÖ führte der burgenländische Bundesrat Jürgen Schabhüttl ins Treffen, dass es sich bei Glyphosat um ein Breitbandherbizid handle, das jede Pflanze töte, die dagegen nicht resistent ist. Außerdem sei Glyphosat der meist eingesetzte Schadstoff, der den Insekten notwendigen Lebensraum wegnehme. Es lasse sich nicht abwaschen und baue sich auch beim Einfrieren nicht ab, so seine weiteren Argumente unter Anführung zahlreicher Studien. Schabhüttl wies auf die negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels hin und erinnerte daran, dass die WHO dieses als wahrscheinlich krebserregend und damit mit der zweithöchsten Gefahrenstufe eingestuft hat. Es gelange nämlich auch dann in den menschlichen Körper, wenn dieser nicht mit dem Herbizid in Kontakt gekommen ist. Die Bevölkerung wolle keine Umweltgifte und kein Glyphosat mehr, das hätten viele Gemeinden und auch einige Bundesländer erkannt und entsprechende Beschlüsse gefasst und umgesetzt.

Ähnlich argumentierte Michael Bernard (FPÖ/N), der den LandwirtInnen zwar bescheinigte, mit bestmöglicher Sorgfalt Pflanzenschutzmittel anzuwenden, seine Unterstützung für das generelle Glyphosat-Verbot aber damit begründete, dass Glyphosat als Totalherbizid auch Nutz- und Zierpflanzen sowie Kräuter eliminiere. ÖVP und FPÖ hätten sich in ihrem Regierungsprogramm auf einen stufenweisen Ausstieg bis 2022 geeinigt, erinnerte Bernard den ehemaligen Koalitionspartner. Für die Freiheitlichen sei es eine Selbstverständlichkeit, dass im Falle des generellen Verbots von Glyphosat man gleichzeitig ein Importverbot von Lebensmitteln einführen müsse, die mit Glyphosat behandelt wurden.

Als populistisch bezeichneten im Gegensatz dazu die beiden ÖVP-Bundesräte aus Niederösterreich, Martin Preineder und Eduard Köck, das völlige Glyphosat-Verbot. Es sei enttäuschend, dass hier nicht faktenbasiert diskutiert werde, sagte Preineder und stellte fest, dass Glyphosat seit langem nicht auf Pflanzen ausgebracht werde, die der Lebensmittelproduktion dienen. Rückstände in den Pflanzen gebe es nur, wenn die Erntepflanze mit Glyphosat behandelt wird, und das sei in Österreich nicht der Fall, ergänzte Köck. In den Regalen der Lebensmittelhändler fänden sich jedoch weiterhin Produkte aus Ländern, wo Glyphosat nicht verboten und damit angewendet wird. Im Falle des Verbots werden sich die Produktion, die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in das Ausland verlagern, warnte er. Sein Fraktionskollege Preineder fügte zudem unter Hinweis auf eine Machbarkeitsstudie hinzu, dass der Ausstieg gegen Unionsrecht verstoßen würde. Außerdem sei demgemäß kein erhöhtes Risiko im Vergleich zu anderen Herbiziden und auch keine Gefahr für die menschliche Gesundheit feststellbar. Es gebe auch keine Belege dafür, dass durch die Anwendung von Glyphosat die Artenvielfalt reduziert wird, hielt Preineder fest.

Daraufhin wies Günther Novak (SPÖ/K) den Vorwurf des populistischen Handelns zurück. Glyphosat habe sogar im Blut von Menschen nachgewiesen werden können, stellte er fest, die Schädlichkeit sei nicht abschätzbar und es bestehe der Verdacht, dass Glyphosat negative Auswirkungen auf den Hormonhaushalt habe und krebserregend sei. Die SPÖ vertrete daher die Gesundheit der Menschen und setze es sich zur Aufgabe, die Artenvielfalt zu erhalten.

Bundesrat billigt neue Haftungsregeln für den Almbetrieb

Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ genehmigte die Länderkammer ein so genanntes Haftungsrechts-Änderungsgesetz. Neu ist dabei vor allem, dass das Gesetz nun auch auf die Eigenverantwortung der AlmbesucherInnen abstellt. Die ehemaligen Regierungsparteien versprechen sich von den Haftungskriterien vor allem Rechtssicherheit für die Almwirtschaft nach dem Gerichtsurteil im Gefolge des tragischen Vorfalls in Tirol, während die SPÖ die neuen Bestimmungen als überflüssige Anlassgesetzgebung ablehnte.

Das Urteil nach der tödlichen Kuhattacke habe zu Empörung und Verunsicherung bei den LandwirtInnen geführt, die nun um ihre Existenz fürchten müssten, erinnerte Peter Raggl (ÖVP/T). Man habe deshalb sofort gehandelt und Verhaltensregeln für Almbauern und AlmbesucherInnen erarbeitet, wobei auch auf die Eigenverantwortung der Wanderer abgestellt wurde. Es sei dadurch gelungen, das Vertrauen wiederherzustellen und zu verhindern, dass der Almbetrieb eingestellt wird. Ähnlich positiv äußerte sich auch Raggls Fraktionskollege Silvester Gfrerer (ÖVP/S), der vor allem den Aspekt der Eigenverantwortung für die TouristInnen betonte. Der Salzburger Bundesrat erinnerte an die steigende Beliebtheit der Almen bei Wanderern und TouristInnen und betonte, es brauche einfache Spielregeln, wenn es mehr Spieler auf dem Spielfeld gibt. Das Gesetz bringe Klarheit und Rechtssicherheit für die Almwirtschaft und stelle auf Hausverstand und Eigenverantwortung ab, bestätigte auch Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Nach dem tödlich Unfall und dem daraus resultierenden Gerichtsurteil habe man handeln müssen, steht für den FPÖ-Bundesrat fest.

Scharfe Kritik kam hingegen von der SPÖ. Martin Weber (SPÖ/St) lehnte die neuen Bestimmungen als überflüssig ab und sprach von einer Anlassgesetzgebung, die niemandem helfe und weder Klarheit noch Rechtssicherheit schaffe. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an negative Stellungnahmen der Rechtsanwaltskammer und des OGH und warf der türkis-blauen-Regierung vor, einmal mehr Expertenmeinungen ignoriert zu haben. Besser wäre es jedenfalls gewesen, eine Versicherungslösung zugunsten der bäuerlichen Bevölkerung zu erarbeiten.

Absicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Einhellig befürwortete der Bundesrat die verfassungsrechtliche Absicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Damit wird einer Marktliberalisierung in diesem Bereich ein Riegel vorgeschoben. Die Verfügungsgewalt über die Trinkwasserversorgung muss somit in öffentlicher Hand bleiben, es wird sichergestellt, dass die Trinkwasserversorgung weiterhin durch kommunale Versorger, Wasserverbände und Wassergenossenschaften erfolgt. Die entsprechenden Bestimmungen werden im Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung festgelegt. Der Bundesrat hatte in diesem Fall auch ein Zustimmungsrecht. Mit der einhelligen Zustimmung zum diesbezüglichen Nationalratsbeschluss war auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben.

Der Trinkwasserschutz war auch das Schwerpunktthema von Ingo Appé (SPÖ/K), der im ersten Halbjahr den Vorsitz im Bundesrat innehatte. Der neue Bundesratspräsident Karl Bader (ÖVP/N) wertete in seiner Antrittsrede die nunmehrige verfassungsmäßige Verankerung der öffentlichen Trinkwasserversorgung als einen Erfolg seines Vorgängers, aber auch der Arbeit des Bundesrats.

Verbot von Kunststofftragetaschen soll Plastikabfall reduzieren

Ab Januar 2020 soll Plastikmüll durch ein weitgehendes Verbot von Kunststofftragetaschen reduziert werden. Auch dieses gesetzliche Vorhaben passierte den Bundesrat einhellig. Ausnahmen vom Verbot der Plastiktüte sind nur für robuste wiederverwendbare Taschen mit vernähten Verbindungen und vernähten Tragegriffen sowie für ultradünne Plastiktüte vorgesehen. Diese sogenannten Knotenbeutel, die vor allem im Obst- und Gemüsesektor von Lebensmittelgeschäften in Verwendung sind, müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein. Taschen, die weder einen Griff noch ein Griffloch haben, sind gemäß den Erläuterungen vom Geltungsbereich der neuen Bestimmungen nicht umfasst.

Zudem ist für Unternehmen und die öffentliche Hand eine Entlastung durch eine umfassende Rechtsbereinigung im Bereich der Abfallwirtschaft geplant. (Bundesrat, jan/hof)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.