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NRW: Land stellt 5 Mio. Euro für Frostschäden-Hilfen bereit
Im Frühjahr 2017 haben Spätfröste einen Großteil der Apfelblüte und die Blüte anderer Obstbaum- und Zierpflanzenkulturen geschädigt. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat nun insgesamt 5 Mio. Euro bereitgestellt, um die Obstbauern in NRW zu unterstützen.
"Im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen sind Frostschäden nicht versicherbar. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bewältigung von Schäden bei den Obstbäuerinnen und Obstbauern. Aber in dieser besonderen Situation wollen wir ihnen mit einer zusätzlichen Unterstützung zur Seite stehen. Unsere Entschädigungsregelung soll die größte Not abmildern", sagte Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking. Für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 werden insgesamt 5 Mio. Euro bereit gestellt. Die Hilfen betragen maximal 50% der nachgewiesenen Schäden. Der Höchstbetrag ist auf 150.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Beträge unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt. Anträge können ab sofort beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter gestellt werden.
Informationen zu der Beihilferegelung finden Sie hier: www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/index.htm
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