Notfallzulassung: Spruzit Neu gegen Apfelblütenstecher

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im ökologischen Apfelanbau eine Notfallzulassung für das Insektizid Spruzit Neu erteilt.

Das BVL hat eine Notfallzulassung für das Insektizid Spruzit Neu erteilt. Bild: GABOT.

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Das Insektizid Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl) darf über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers (Anthonomus pomorum) an Äpfeln eingesetzt werden. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beschlossen.

Die Notfallzulassung für Spruzit Neu gilt für den Zeitraum bis zum 14. Juni 2018 und ist auf die Anwendung im ökologischen Apfelanbau beschränkt.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (Quelle: QS)

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