LaNU: Obstbaumpfleger stärken Sachsens Naturerbe

Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) hat in diesem Jahr erneut Zertifizierungskurse zur Obstbaumpflege durchgeführt.

Ausgebildet für den Artenschutz. Bild: LaNU.

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Diese Kurse bietet sie in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bildungszentrum (IBZ) St. Marienthal an. Am kommenden Freitag erhalten die Teilnehmer der Weiterbildung feierlich in Ostritz ihre Zertifikate. Diese begehrte Qualifikation ermöglicht vielen Eigentümern und Nutzern von Streuobstwiesen den Zugang zur staatlichen Förderung über die sächsische Richtlinie „Natürliches Erbe“. Die LaNU empfiehlt öffentlichen und privaten Grundstücksbesitzern die Pflege von Streuobstwiesen zukünftig nur noch durch zertifizierte Obstbaumpfleger ausführen zu lassen.

Die kompletten Kurse werden seit dem Jahr 2024 angeboten. Sie vermitteln in sieben Bausteinen mit einem Zeitumfang von 150 Stunden Kenntnisse im fachgerechten Schnitt an jungen Obstbäumen, Bäumen im Ertragsstadium sowie an Altbäumen. Die Qualifizierungen finden über das Jahr verteilt entsprechend Jahreszeit und Thema statt. In den Lehreinheiten wird nicht nur Fachkompetenz in obstbaulichen Fragen vermittelt. Im Fokus stehen insbesondere Erhalt, fachgerechte Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen als wertvoller Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten. Ebenso werden in dem Kurs Informationen zum naturnahen Pflanzenschutz, zur Züchtung, zur Veredlung und zur Sortenbestimmung vermittelt.

Auch im Jahr 2026 wird wieder ein Kurs angeboten. Er startet Anfang März 2026 in der Naturschutzstation Gräfenmühle (Neukirchen/Pleiße).

Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen einer Förderrichtline die Anlage, den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen. Die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ (FRL NE/2023) fördert den Arten- und Biotopschutz. Nach der Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2023 werden Fördermittel für die Jung- und Altbaumpflege nur noch mit Auflagen bewilligt. So wurde festgelegt, dass diese Arbeiten nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die als Obstbaumwart oder zertifizierter Obstbaumpfleger /zertifizierte Obstbaumpflegerin ausgebildet sind. Entsprechende Zertifikate und Qualifikationsnachweise müssen bei Beantragung der Gelder nachgewiesen werden.

Aktuell ist über diese Richtlinie NE nur eine Förderung der Pflege von Jungbäumen möglich.

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