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Kleine Anfrage: Krankenkassenbeiträge für Landwirte
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Weil die Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) für landwirtschaftliche Unternehmen ab einer bestimmten Mindestbetriebsgröße als Teil der Sozialversicherung für die Landwirtschaft, die Forsten und den Gartenbau (SVLFG) verpflichtend sei, soll die Bundesregierung darüber Auskunft erteilen, warum Unternehmer aus der Land- und Forstwirtschaft und dem Gartenbau sowie deren Familienangehörige bei der LKK, ohne Wahlrecht für andere Krankenkassen, pflichtversichert sind. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wie sich die Leistungen der LKK von den Leistungen anderer Krankenkassen unterscheiden. (hib/EIS)
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