Kirschessigfliege: Neuer Rückstandshöchstwert für Spinosad

Der Rückstandhöchstgehalt (RHG) für Spinosad in oder auf Himbeeren wurde von 0,3 mg/kg auf 0,9 mg/kg angehoben. Das hat die EU Kommission mit der Verordnung EU Nr. 556/2012 vom 26. Juni 2012 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates beschlossen.

Anzeige

Der Rückstandhöchstgehalt (RHG) für Spinosad in oder auf Himbeeren wurde von 0,3 mg/kg auf 0,9 mg/kg angehoben. Das hat die EU Kommission mit der Verordnung EU Nr. 556/2012 vom 26. Juni 2012 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates beschlossen.

Die Anhebung des RHG ist zunächst bis zum 31.12.2014 befristet; wird sie nicht verlängert oder der RHG in einen unbefristeten umgewandelt, soll der RHG für Spinosad in Himbeeren ab dem 01.01.2015 wieder auf den bisherigen Wert von 0,3 mg/kg gesenkt werden.

Frankreich lieferte den Anlass für die jetzt vorgenommene Änderung. Die französischen Behörden hatten am 11.05.2012 eine befristete Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spinosad wegen des unerwarteten Auftretens von Drosophila suzukii (Kirschessigfliege), ausgesprochen, da für die Eindämmung des Schädlings kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung stand.

In Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Genehmigung für Notfallsituationen (120 Tage) nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel SPIN TOR (Wirkstoff: Spinosad) über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Kirschessigfliege an Sommerhimbeeren (01.06.2012 bis 28.09.2012) und gegen Kirschessigfliege an Herbsthimbeeren und Brombeeren (01.07.2012 bis 28.10.2012) ausgesprochen.

Die Verordnung ist am 26. Juni 2012 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. (Quelle: QS) 

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.