- Startseite
- HELLWEG und BayWa Bau & Garten: Sanierun...
HELLWEG und BayWa Bau & Garten: Sanierung schreitet voran
Der im Rahmen der Eigenverwaltungsverfahren eingeleitete Investorenprozess für die HELLWEG Die Profi-Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG und die BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG ist auf großes Interesse gestoßen. Im Ergebnis liegen für wesentliche Teile des Filialportfolios beider Gesellschaften Übernahmeangebote von verschiedenen Investoren vor. Nach Zustimmung der zuständigen Gläubigerausschüsse erfolgt in den nächsten Tagen die vertragliche Umsetzung. Die potenziellen Investoren haben zum Teil auf sich überschneidende Filialportfolios geboten. Die Angebote unterscheiden sich sowohl hinsichtlich des Umfangs der zu übernehmenden Standorte als auch der jeweiligen Konzepte für deren Fortführung. In der Konsequenz werden die Märkte von HELLWEG und BayWa Bau & Garten daher künftig leider nicht einheitlich unter einem neuen Dach, sondern unter verschiedenen Marken fortgeführt. Die Sanierungsgeschäftsführer erwarten jedoch, dass ein wesentlicher Teil der bestehenden Filialen auf neue Betreiber übertragen werden wird. Mit der Übertragung der Filialen auf unterschiedliche Betreiber ist allerdings die Schließung der bisherigen Unternehmenszentralen in Dortmund und Garching verbunden, da eine gemeinsame Unternehmensleitung künftig nicht mehr erforderlich sein wird. Davon betroffen sind insgesamt rund 340 Mitarbeitende, die dort für HELLWEG und BayWa Bau & Garten tätig sind.
„Der Investorenprozess hat gezeigt, dass es ein ernsthaftes Interesse an unserem Filialgeschäft und konkrete Perspektiven für wesentliche Teile unserer Märkte und der Belegschaft gibt. Zugleich müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich eine Fortführung von HELLWEG und BayWa Bau & Garten in ihrer bisherigen Struktur als jeweils Ganzes nicht darstellen lässt. Unsere Aufgabe in der Eigenverwaltung ist es deshalb jetzt, gemeinsam mit den verschiedenen Investoren, den vorläufigen Gläubigerausschüssen sowie dem vorläufigen Sachwalter und allen weiteren Beteiligten zügig eine Lösung umzusetzen, die möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze erhält und zugleich wirtschaftlich tragbar ist“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle von der Wirtschaftskanzlei GÖRG, der die Verfahren zusammen mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Karl-Friedrich Curtze als Restrukturierungsgeschäftsführer steuert.
Da noch vertragliche Details zu klären sind und der Prozess noch nicht für alle Standorte final abgeschlossen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt gegeben werden, welche Märkte konkret an welche neuen Betreiber übergeben werden. Darüber werden alle wesentlichen Beteiligten voraussichtlich in rund zwei Wochen informiert. Auch ist der Investorenprozess damit noch nicht abgeschlossen. Für diejenigen Filialen, für die bislang noch kein konkretes Angebot vorliegt, wird die Investorensuche mit dem Ziel fortgesetzt, bis Ende August ebenfalls eine Lösung zu finden.
„Wir wissen, dass diese Situation insbesondere für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit großer Unsicherheit verbunden ist. Umso wichtiger ist es, jetzt die bestmögliche Lösung für einen möglichst großen Teil des Filialportfolios zu erreichen. Der Handel befindet sich nach wie vor in einem ausgesprochen herausfordernden Umfeld. Dass wir den Geschäftsbetrieb dennoch während des gesamten bisherigen Verfahrens stabil aufrechterhalten konnten, ist vor allem dem außergewöhnlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken. Dafür gilt ihnen unser ausdrücklicher Dank“, sagt Rechtsanwalt Dr. Karl-Friedrich Curtze. Der vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL, ergänzt: „Es handelt sich um einen außergewöhnlich komplexen und herausfordernden Investorenprozess, den wir gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit der Eigenverwaltung in sehr kurzer Zeit bewältigt haben. Die bislang bereits erreichten Ergebnisse stellen sich im gegenwärtigen Marktumfeld als außerordentlich erfreulich dar.“
Die Eigenverwaltungsverfahren werden voraussichtlich Ende August 2026 durch das zuständige Amtsgericht eröffnet. Die Geschäftsführung bleibt auch nach der Verfahrenseröffnung im Amt und führt die Unternehmen gemeinsam mit den Sanierungsexperten in Eigenverwaltung fort. Für die kommenden Monate ist die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs gesichert. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch nach Auslaufen des Insolvenzgeldzeitraums bis einschließlich Ende November 2026 gezahlt werden können. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralen sowie von Standorten, für die keine Übernahmelösung gefunden werden kann. Sie wurden heute umfassend über den aktuellen Stand des Investorenprozesses, die absehbaren Veränderungen sowie das weitere Vorgehen informiert.
Hintergrund
Die HELLWEG Die Profi-Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG sowie die BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG hatten Mitte Juni 2026 beim Amtsgericht in Essen die Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hatte den Anträgen entsprochen und für alle Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Mit dem vorliegenden Beschluss bleibt die Geschäftsführung weiterhin vollumfänglich handlungs- und weisungsbefugt. Die Unternehmen agieren in einem seit Jahren herausfordernden Marktumfeld. Die Branche verzeichnete zuletzt nur geringe Wachstumsimpulse. Das ohnehin schwierige Umfeld hat sich in den vergangenen Jahren zusätzlich durch Lieferkettenengpässe, geopolitische Unsicherheiten, eine allgemeine Konsumzurückhaltung, steigende Mieten sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen verschärft. Die Geschäftsführung hatte die Situation frühzeitig gemeinsam mit externen Beratern analysiert und verschiedene Maßnahmen zur Restrukturierung und Konsolidierung angestoßen. Um den besonderen Anforderungen der Eigenverwaltung gerecht zu werden, wurden mit Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Karl-Friedrich Curtze von der Wirtschaftskanzlei GÖRG zwei erfahrene Sanierungsexperten in die Geschäftsführungen berufen. Sie haben mit ihren Teams bereits eine Vielzahl von Sanierungsverfahren erfolgreich begleitet. Das zuständige Gericht hat zudem mit Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN einen vorläufigen Sachwalter für alle drei Gesellschaften bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Verfahren im Interesse der Gläubigerinnen und Gläubiger zu begleiten und den gesamten Prozess im gerichtlichen Auftrag zu überwachen. Darüber hinaus wurden vorläufige Gläubigerausschüsse mit Repräsentanten der wesentlichen Gläubigergruppen eingesetzt, die die Sanierung konstruktiv unterstützten.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.