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HDE: Fordert Modernisierung der Tarifverträge
Die Arbeitgeberverbände im deutschen Einzelhandel fordern in den anstehenden Tarifverhandlungen mit ver.di vor allem eine Modernisierung der veralteten Tarifverträge. Der Handelsverband Deutschland (HDE) will auf diese Weise die Attraktivität der Arbeitsplätze und die Akzeptanz der Tarifverträge im Einzelhandel dauerhaft sicherstellen.
„In den bestehenden Lohn- und Gehaltstarifverträgen müssen die Tätigkeitsbeschreibungen überarbeitet werden“, so der für Tarifpolitik zuständige Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Heribert Jöris. Die Modernisierung der Lohn- und Gehaltstarifverträge sei ein Schlüssel dazu, um die Tarifbindung in der Branche zu erhöhen und den Tarifvertrag als Ordnungsfaktor zu stärken.
Darüber hinaus setzen sich die Arbeitgeber für eine stärkere Differenzierung bei der Vergütung von qualitativ anspruchsvollen und einfachen Tätigkeiten ein. Von modernisierten Vergütungsregelungen erwartet der HDE auch wichtige Impulse für die Sicherung von Beschäftigung und für die Schaffung weiterer Arbeitsplätze. Die Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, Tätigkeiten außerhalb der einzelhandelsspezifischen Kernkompetenzen zu wettbewerbsfähigen Arbeitsbedingungen verstärkt mit eigenen Mitarbeitern zu erledigen.
Auch bei den Arbeitszeitregelungen sieht der HDE Anpassungen an die Realität als unausweichlich an. Hier geht es vor allem um mehr Flexibilität, um im Rahmen der notwendigen kundenorientierten Arbeitszeitplanung auf Schwankungen beim Arbeitsanfall und auf Belange der Arbeitnehmer reagieren zu können. „Die in Manteltarifverträgen vorgeschriebene systematische Arbeitszeiteinteilung verhindert bisher die Einführung von Arbeitszeitkonten oder Teamabsprachen. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß“, so Jöris.
„Außerdem wollen wir im Einzelhandel einen verbindlichen tariflichen Mindestlohn. Das wäre ein wichtiger Schritt, um Lohndumping in der Branche zu vermeiden“, so der HDE-Geschäftsführer. Ziel sei dabei eine transparente, flächendeckende, verbindliche tarifliche Regelung.
Andere wichtige tarifliche Leistungen wie zum Beispiel Dauer der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Urlaubsdauer stehen nicht zur Disposition. Vor diesem Hintergrund setzt die Arbeitgeberseite auf konstruktive und sachliche Verhandlungen. Ihr Kontakt: Heribert Jöris joeris@hde.de
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