- Startseite
- GREENMASTER Fine Turf Extra: Zulassung w...
GREENMASTER Fine Turf Extra: Zulassung widerrufen
Anzeige
Grund für den Widerruf sind neue Erkenntnisse aus der Erneuerung der EU-Genehmigung des Wirkstoffs 2,4-D: Bei der Anwendung von „GREENMASTER Fine Turf Extra“ sind Risiken für aquatische Organismen und Säugetiere nicht auszuschließen. Da diese Risiken auch nicht durch Minderungsmaßnahmen auf ein akzeptables Maß reduziert werden können, hat das BVL die Zulassung widerrufen. Der Widerruf erfolgte bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Er entfaltete jedoch wegen eines Widerspruchs zunächst keine Wirkung. Dieser Widerspruch ist am 19.12.2019 zurückgewiesen worden. Der Widerruf erfolgt von Amts wegen; deshalb gelten weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen. (BVL)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.