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BVL: Widerruf der Zulassung von Amistar
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil zum 31. Oktober 2019. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
- AMISTAR Opti (Zulassungsnr. 005748-00)
- ZAKEO OPTI (005748-60)
- InnoProtect AMISTAR Opti (005748-61)
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt im konkreten Einzelfall mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Hintergrund
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Chlorthalonil als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und Aufbrauchfristen festgesetzt. (BVL)
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