FDF: Fordert Aktivrente für selbstständige Unternehmer

Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme vor große Herausforderungen. Die Lebenserwartung steigt, die geburtenstarken Jahrgänge gehen zunehmend in Rente, während der Fachkräftemangel in vielen Branchen bereits heute deutlich spürbar ist. Auch die Floristik ist mit diesem Thema konfrontiert.

FDF fordert auch für selbstständige Unternehmer die Aktivrente.

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Der FDF unterstützt derzeit viele Floristik-Unternehmer*innen der Generation „Baby-Boomer“ darin, ihre Geschäfte weiterzugeben, diese aufzulösen und im Übergang vom engagierten Unternehmertum in den Ruhestand. Aus Sicht des Fachverband Deutscher Floristen e.V./FDF betrachtet man die Aktivrente als Modell für den flexiblen Übergang in den Ruhestand grundlegend positiv, weil viele Arbeitnehmer*innen sicherlich auch nach Erreichen ihres Rentenalters an einer Weiterbeschäftigung interessiert sind. Das kann somit ein Win-Win für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sein. Wobei sicher gestellt sein muss, dass dieses Modell ohne hohen bürokratischen Aufwand realisierbar ist, denn davor möchte der Verband seine Mitglieder schützen.

Parallel dazu möchte der FDF aus Arbeitgebersicht mindestens ebenso sehr den Fokus auf den Nachwuchs und die Nachwuchs-Förderung richten. "Hier wünschen wir uns von der Politik vergleichbare innovative Förderprogramme und Modelle, die gezielt den Nachwuchs fördern, Berufsschulstandorte sichern oder niedrigschwellige Möglichkeiten dafür schaffen, jungen Menschen mit Migrationshintergrund den Schritt in die (Floristik)-Ausbildung zu erleichtern", heißt es.

Das Konzept der Aktivrente ist ein Kombi-Modell aus Steuererleichterung und Rentenförderung. Selbstständige von der Aktivrente auszuschließen ist ungerecht und diskriminierend. Die Aktivrente ist ein wichtiger Baustein, um drohender Altersarmut entgegenzutreten. Schon oft wurde festgestellt, dass gerade Selbstständige besonders gefährdet sind, später von Altersarmut betroffen zu sein. Deshalb ist ihr Ausschluss nicht nachzuvollziehen und vermutlich sogar verfassungsrechtlich bedenklich. "Wir appellieren dringend an die Politik, diese Entscheidung zu überdenken und auch bei der Aktivrente ganz im Sinne von 'Pro Unternehmertum' zu handeln: Für Selbstständige, die ihr Leben lang Verantwortung übernommen, Mitarbeiter beschäftigt und Betriebe leidenschaftlich geführt haben, müssen vergleichbare Möglichkeiten geschaffen werden", schreibt der FDF abschließend. (FDF)

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