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Europäische Kommission: 186 Mio. Euro Förderung
Die Europäische Kommission wird 2023 185,9 Mio. Euro zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für nachhaltige und hochwertige EU-Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der EU und weltweit bereitstellen. Das heute von der Kommission angenommene Arbeitsprogramm 2023 zur Absatzförderungspolitik trägt zur Umsetzung der politischen Prioritäten der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2019–2024 bei, insbesondere der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“.
Die für 2023 ausgewählten Absatzförderungsprojekte sollen Erzeugnisse hervorheben und fördern, die Ziele wie Nachhaltigkeit der EU-Landwirtschaft, die Verbesserung des Tierwohls und die Förderung des Verzehrs von frischem Obst und Gemüse sowie eine ausgewogene, gesunde Ernährung verfolgen.
Die für 2023 ausgewählte Kampagnen zur Verfügung stehenden Beträge verteilen sich mit 83,3 Mio. Euro bzw. 83,1 Mio. Euro fast zu gleichen Teilen auf Absatzförderungsmaßnahmen im EU-Binnenmarkt und in Drittländern.
Außerhalb der EU stellen Länder und Regionen mit hohem Wachstumspotenzial die wichtigsten Absatzmärkte dar. Dabei handelt es sich unter anderem um China, Japan, Südkorea, Singapur und Nordamerika. Neuseeland und Australien könnten ebenfalls neue Marktchancen für europäische Exporteure bieten. Schließlich ist auch das Vereinigte Königreich nach wie vor einer der wichtigsten Ausfuhrmärkte für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU, auf den 25% der Ausfuhren der EU-27 entfallen.
Über verschiedene Kampagnen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU und weltweit über die verschiedenen EU-Qualitätsregelungen und -siegel, wie beispielsweise geografische Angaben oder ökologische/biologische Erzeugnisse, informiert. Für die letztgenannte Kategorie werden Mittel in Höhe von bis zu 28 Mio. EUR bereitgestellt, um die Nachfrage nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen im Einklang mit dem Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion anzukurbeln. Mit weiteren 36 Mio. Euro werden die Förderung nachhaltiger, dem Klima, der Umwelt und dem Tierwohl förderlicher landwirtschaftlicher Verfahren und der Verzehr nachhaltig erzeugter Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse unterstützt.
Um eine gesündere und ausgewogenere Ernährung zu fördern, werden mehr als 19 Mio. Euro speziell für den Absatz von frischem Obst und Gemüse bereitgestellt, um dem Sektor dabei zu helfen, anhaltende Herausforderungen wie den Rückgang des Verbrauchs und der Ausfuhren sowie eine schwache Verhandlungsposition gegenüber dem Großhandel und großen Verarbeitungsbetrieben zu bewältigen. Im Allgemeinen sollten Absatzförderungsmaßnahmen, die sich an die Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt richten, sich auf die Ernährungsleitlinien des bzw. der Zielmitgliedstaaten beziehen und mit diesen im Einklang stehen.
Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die anstehenden Kampagnen für 2023 werden im Januar 2023 von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung veröffentlicht. Eine Vielzahl von Einrichtungen wie Branchenverbände, Erzeugerorganisationen oder Zusammenschlüsse des Agrar- und Ernährungssektors, die für Absatzförderungsmaßnahmen zuständig sind, können Fördermittel beantragen und Vorschläge einreichen. Sogenannte „Einzellandprogramme“ können von einer oder mehreren Organisationen aus demselben EU-Mitgliedstaat eingereicht werden. „Mehrländerprogramme“ hingegen werden von mindestens zwei nationalen Organisationen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder von einer oder mehreren europäischen Organisationen vorgelegt.
Absatzförderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU sollen den Landwirtinnen und Landwirten sowie der Lebensmittelindustrie in der EU neue Marktchancen eröffnen und ihre bestehenden Tätigkeiten stärken. Neben der Steigerung der nachhaltigen Erzeugung und des Verbrauchs landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt die Absatzförderungspolitik auch die nachhaltige Erholung des EU-Agrar- und Lebensmittelsektors in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. (Europäische Kommission)
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