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EFSA: Perchlorat in Lebensmitteln
Diese Arbeit geht auf eine Aufforderung der Europäischen Kommission zurück, die Risiken unter Berücksichtigung neuer Daten und einer aktualisierten Methodik, die seit der Bewertung der EFSA im Jahr 2014 verfügbar sind, neu zu bewerten.
Im Rahmen der Überprüfung haben die Experten die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für Perchlorat von 0,3 auf 1,4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aktualisiert. Diese Änderung spiegelt die Verwendung eines neueren Modells wider, das eine präzisere Bewertung der Auswirkungen verschiedener Perchloratdosen auf den Einzelnen ermöglicht.
Das größte Gesundheitsrisiko im Zusammenhang mit Perchlorat ist seine Auswirkung auf die Schilddrüsenfunktion. Es kann die Aufnahme von Jod durch die Schilddrüse hemmen, das für die Hormonproduktion von entscheidender Bedeutung ist. Bei Föten und Säuglingen sind Schilddrüsenhormone für das normale Wachstum und die Entwicklung des zentralen Nervensystems von entscheidender Bedeutung.
Experten kamen vorläufig zu dem Schluss, dass bei der derzeitigen Exposition keine Gesundheitsrisiken für die allgemeine Bevölkerung bestehen.
Die Konsultation wird acht Wochen dauern, um eine möglichst große Beteiligung interessierter Parteien zu ermöglichen. Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 11. Februar 2025.
Was ist Perchlorat und wie gelangt es in Lebensmittel?
Perchlorat ist ein Schadstoff, der durch landwirtschaftliche Praktiken, z. B. durch die Verwendung in Düngemitteln, in die Umwelt gelangt. Es entsteht auch durch industrielle Aktivitäten, wie die Herstellung von Feuerwerkskörpern und das Recycling. Bei der Anwendung auf Nutzpflanzen, insbesondere Blattgemüse wie Spinat und Salat, kann sich Perchlorat in den Pflanzen anreichern.
Regulierung des Perchloratgehalts in Lebensmitteln und Wasser
Im Jahr 2015 gab die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Überwachung des Perchloratgehalts in Lebensmitteln und Wasser heraus. Daraufhin wurde 2023 eine Verordnung eingeführt, die Höchstwerte für Perchlorat und andere Kontaminanten in der Lebensmittelkette festlegte. So wurde beispielsweise für die meisten Obst- und Gemüsesorten ein Höchstwert von 0,05 mg/kg Perchlorat festgelegt, wobei für Babynahrung und Säuglingsnahrung strengere Werte gelten.
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