Düngerecht: Wissenschaftlicher Beirat unterstützt Stoffstrombilanzverordnung

Das BMEL strebt ein verbessertes Düngerecht an, das das Verursacherprinzip stärkt und die nachhaltige Nutzung von Düngemitteln regelt. Der Wissenschaftliche Beirat und der Bundesrat unterstützen die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung. Aktuell wird das Düngegesetz im parlamentarischen Verfahren überarbeitet.

Wissenschaftlicher Beirat unterstützt Stoffstrombilanzverordnung. Bild: BMEL.

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Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) setzt sich entschlossen für ein Düngerecht ein, das eine bessere Umsetzung des Verursacherprinzips sicherstellt sowie eine nachhaltigere und effizientere Nutzung von Düngemitteln regelt. Ein Kernpunkt der neuen Düngeregeln ist die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die StoffBilV zielt darauf ab, die gesamtbetrieblichen Nährstoffflüsse zu erfassen.

Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen beim BMEL (WBD) hat sich in einem Beschluss deutlich dafür ausgesprochen, die StoffBilV beizubehalten und weiterzuentwickeln. Damit schließt sich der Beirat dem Bundesrat an, der sich kürzlich ebenfalls für eine verbesserte Stoffstrombilanz ausgesprochen hat. Die Ausgestaltung der StoffBilV selbst bedarf weiterer fachlicher Abstimmungen, bei der die Expertise des wissenschaftlichen Beirats eingebracht werden soll. Um diesen zielorientierten fachlichen Prozess jedoch in Gang zu setzen, muss zunächst die Verordnungsermächtigung zur StoffBilV im Düngegesetz geändert werden.

Die Novellierung des Düngegesetzes befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die Beratungen im Bundestag sind entscheidend für die zukunftsorientierte Gestaltung eines nachhaltigeren Düngerechts in Deutschland unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips. (BMEL)

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