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CVUA: Rückstände in Frischgemüse 2018
Deutsches Gemüse schneidet insgesamt am besten ab. Jede 20. Probe war wegen mindestens einer Überschreitung des Höchstgehaltes zu beanstanden (wenn formale Beanstandungen des Stoffes Chlorat auch berücksichtigt werden war es jede 5. Probe). Nur eine Probe Koriander unbekannter Herkunft, vermutlich aus dem asiatischen Raum, mit 27 verschiedenen Pestizide, davon 7 über dem zulässigen Höchstgehalt, fiel aus dem Rahmen. Abgesehen von drei Proben (2x Grünkohl und 1x Aubergine) waren die nachgewiesenen Pestizidgehalte gesundheitlich unbedenklich.
Überblick
Im Jahr 2018 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 1076 Proben Frischgemüse aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 750 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten untersucht. 965 dieser Proben (90%) wiesen Rückstände von insgesamt 219 verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen auf (2017: 227 Wirkstoffe, 2016: 202, 2015: 210, 2014: 208, 2013: 199). Insgesamt wurden 4953 Rückstände gefunden (gemäß den gesetzlichen Rückstandsdefinitionen, siehe auch Anlage 4). Bei 231 Gemüseproben (21%) wurden Rückstandsgehalte über den gesetzlich festgelegten Höchstmengen festgestellt. Somit blieb die Beanstandungsquote, wie in den drei Vorjahren, vergleichsweise hoch (2014, 2015, 2016 und 2017: 16%, 2013: 4,4%, 2012: 6,4%, 2011: 7,0%). Ursächlich hierfür ist die Ausweitung des Untersuchungsspektrums ab 2014 auf polare Pestizide und der hohe Anteil an Überschreitungen der Höchstmenge für den Wirkstoff Chlorat: in insgesamt 191 (18%) der Gemüseproben wurde die Höchstmenge von Chlorat überschritten. Wenn formale Beanstandungen von Chlorat nicht berücksichtigt werden, ergibt das mit 55 Proben eine Beanstandungsquote aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen von 5,1%. Insgesamt schneidet deutsches Gemüse am besten ab.
Ergebnisse im Detail
Alle Proben wurden routinemäßig mit der QuEChERS-Multi-Methode und mit der QuPPe-Methode (für sehr polare Stoffe; siehe auch quppe.eu) auf ca. 750 Stoffe untersucht.
Die Proben kamen aus mindestens 31 verschiedenen Herkunftsländern, wobei die Mehrzahl aus Deutschland (472), Spanien (163), Italien (111), Niederlande (51) und der Türkei (36) stammten. Bei 63 Proben war die Herkunft nicht bekannt. Beim Vergleich der Anzahl an Stoffe pro Probe muss berücksichtigt werden, dass die einzelnen Kulturen in den verschiedenen klimatischen Zonen einem unterschiedlich starken Schädlingsdruck ausgesetzt sind. Entsprechend individuell und unterschiedlich sind somit auch die erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen. Im Schnitt wurden 4,6 verschiedene Wirkstoffe pro Probe nachgewiesen, wobei inländische Proben mit 3,8 Wirkstoffen pro Probe etwas besser abschnitten. Der mittlere Pestizidgehalt lag bei den untersuchten Gemüseproben bei 0,46 mg/kg (ohne Bromid und Fosetyl (Summe)). Für deutsche Proben lag der mittlere Pestizidgehalt (ohne Bromid und ohne Fosetyl (Summe)) etwa gleich bei 0,44 mg/kg. Allerdings war die Quote der Proben mit Pestizidgehalten über den Grenzwerten bei deutschen Proben mit Abstand am niedrigsten. Betrachtet man die Herkunftsländer mit der höchsten Quote an Überschreitungen genauer (>30%), so zeigt sich, dass Drittländer häufiger vertreten sind.
Darstellung der Ergebnisse für die einzelnen Gemüsesorten
Blattgemüse enthielt im Mittel 5,6 verschiedene Wirkstoffe und wies mit 0,93 mg Pestizidrückstände pro kg (mittlerer Pestizidgehalt ohne Bromid und ohne Fosetyl (Summe)) den höchsten Rückstandsgehalt von allen Gemüsesorten auf. Besonders Kräuter und Salate enthalten häufiger zahlreiche Pestizide und auch höhere Gehalte. Spitzenreiter war eine Probe Koriander unbekannter Herkunft mit 27 verschiedenen Wirkstoffen, davon 7 über den geltenden Höchstgehalten.
Die Mehrzahl der Höchstmengenüberschreitungen bei Blattgemüse betraf den Stoff Chlorat, wobei diese Gehalte nicht aus einer Anwendung als Herbizid stammen (siehe gesondertes Kapitel „Chlorat“). Bei zwei Proben Grünkohl war die akute Referenzdosis für den gefundenen Wirkstoff Nikotin überschritten. Diese zwei Proben wurden als „nicht sicher“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt. Die Eintragsquellen für Nikotin sind vielfältig, aufgrund der relativ hohen oralen Toxizität sind jedoch auch relativ niedrige Gehalte problematisch.
Fruchtgemüse enthielt im Mittel 4,4 verschiedene Wirkstoffe aber nur 0,14 mg Pestizidrückstände pro kg Probe (mittlerer Pestizidgehalt ohne Bromid und ohne Fosetyl (Summe)), d.h. die nachgewiesenen Stoffe sind häufig nur in kleinen Konzentrationen vorhanden. Dies lässt nicht zwangsläufig darauf schließen, dass Fruchtgemüse während der Vegetation weniger häufig oder in kleineren Konzentrationen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird als andere Gemüsearten, vielmehr werden viele Gemüsesorten nach der Ernte gewaschen und so von Rückständen befreit. In den letzten Jahren wurde die Nacherntebehandlung zunehmend automatisiert und hat sich weit verbreitet. Paprikas, Zucchini, Tomaten und Auberginen enthalten häufiger zahlreiche Pestizide. Spitzenreiter war eine Probe Chili aus der Pakistan mit 22 verschiedenen Wirkstoffen.
Bei einer Probe Aubergine (Herkunft Italien) war die akute Referenzdosis (ARfD) für den Wirkstoff Methomyl bezogen auf Kleinkinder überschritten (Ausschöpfung der ARfD zu 200% nach EFSA PRIMo-Modell). Diese Probe wurde als „nicht sicher“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt. Sprossgemüse enthielt im Mittel 2,4 verschiedene Wirkstoffe und 0,33 mg Pestizidrückstände pro kg Probe (mittlerer Pestizidgehalt ohne Bromid und ohne Fosetyl (Summe)).
Wurzelgemüse enthielt im Mittel 4,3 Wirkstoffe pro Probe und vergleichsweise geringe 0,076 mg Pestizidrückstände pro kg Probe (mittlerer Pestizidgehalt ohne Bromid und ohne Fosetyl (Summe)), d.h. die festgestellten Stoffe waren häufig nur in Spuren vorhanden.
Mehrfachrückstände
Rückstände mehrerer Pestizide waren auch im Jahr 2018 bei Gemüse sehr häufig nachweisbar: 838 Gemüseproben (78%) wiesen Mehrfachrückstände auf. Mehrfachrückstände in den verschiedenen Gemüsesorten aus dem Berichtsjahr. Die Rückstandsbefunde sind sehr stark von den untersuchten Proben und deren Herkunft abhängig. Da jedes Jahr andere Schwerpunkte gesetzt werden oder risikoorientiert bestimmte aktuelle Fragestellungen bearbeitet werden, sind die Ergebnisse eines Jahres als nicht repräsentativ anzusehen, und somit nur bedingt vergleichbar.
Chlorat
Chlorat-Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln können neben der Anwendung als Herbizid verschiedene andere Ursachen haben (siehe Infokasten). Bei Gemüse spielen Chloratbefunde, im Vergleich zu Obst, eine größere Rolle. Im Berichtsjahr wurde Chlorat in 359 Gemüseproben (33%), mit Gehalten bis 2,0 mg/kg (grüner Spargel aus Peru) nachgewiesen. Somit hat sich die Situation nicht verbessert: in 2017 enthielten 29% der Gemüseproben Chlorat, 2016 waren es 21%. Für Chlorat hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine akute Referenzdosis (ARfD) von 0,036 mg pro Kilogramm Körpergewicht abgeleitet. Bei Anwendung des EFSA PRIMo-Modells bezogen auf Kleinkinder ergab sich unter Anwendung eines Variabilitätsfaktors von 1 bei keiner Probe eine Überschreitung des toxikologischen Referenzwertes. Eine akute Gesundheitsschädlichkeit war somit nicht gegeben. Allerdings empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, den Eintrag von Chlorat in die Nahrungsmittelkette und damit die Belastung von Verbrauchern zu reduzieren.
191 Proben (18%) wurden 2018 wegen einer Überschreitung der Höchstgehalte an Chlorat beanstandet (2017: 13%, 2016: 12%, 2015: 13%, 2014: 12%). Es wird deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl der Proben den derzeitigen Höchstwert nur geringfügig überschreitet.
Bei der EU wird seit einigen Jahren beraten, welche spezifischen Chlorathöchstgehalte festgesetzt werden können, die der Problematik insgesamt gerecht werden. Derzeit läuft eine Anhörung bei den Interessengruppen. Darin werden Höchstgehalte vorgeschlagen z.B. 0,02 mg/kg für viele Früchte, 0,1 mg/kg für Tomaten und mit 0,7 mg/kg die höchsten Gehalte für Ölsaaten und Oliven. Wir hoffen auf eine baldige Einigung. Die Untersuchungen auf Rückstände an Chlorat werden 2019 fortgesetzt.
Phosphonsäure und Fosetyl
Als gesetzliche Höchstmenge ist für den Wirkstoff Phosphonsäureeine gesetzliche Summenhöchstmenge mit Fosetyl-Al (Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure und deren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl) festgesetzt. In Gemüseproben wurde Phosphonsäure in 216 Proben, das entspricht 20% aller untersuchten Gemüseproben, mit Gehalten bis zu 138 mg/kg Phosphonsäure (entspricht 185 mg Fosetyl, Summe) nachgewiesen. In lediglich 7 Proben wurde der Wirkstoff Fosetyl per se nachgewiesen (3x Salat, 3x Rucola und 1x Gurke). Nur 2 Proben (Basilikum aus Thailand mit 185 mg/kg Fosetyl-Al Summe, Schalotten aus Frankreich mit 7,4 mg/kg Fosetyl-Al Summe) wurden wegen einer Überschreitung der Höchstmenge beanstandet. Aufgrund der durchschnittlich vergleichsweise hohen Fosetyl-Rückstände wird der mittlere Pestizidgehalt pro Probe stark beeinflusst.
Bromid
Bromid (Abbauprodukt des Begasungsmittels Methylbromid) ist z.T. in hohen Mengen in Gemüseproben anzutreffen. Bromid kann aber auch aus dem Boden stammen und damit natürlichen Ursprungs sein. Ferner gibt es Hinweise darauf, dass in meeresnahen Böden die natürlichen Gehalte an Bromid höher sein können, dies gibt Italien häufig als Ursache an. Aus diesem Grund wurden zur Auswertung nur Gehalte > 10 mg/kg aufgeführt, da man erst ab diesem Wert von einer Anwendung des Begasungsmittels Methylbromid ausgehen kann. Bromidgehalte > 10 mg/kg wurden in 31 Proben mit Gehalten bis zu 48,5 mg/kg (Koriander aus Thailand) nachgewiesen. Im Vorjahr war eine Probe Basilikum aus Thailand der Spitzenreiter mit 45,5 mg/kg. Keine der Proben musste wegen einer Überschreitung der Höchstmenge an Bromid beanstandet werden. Methylbromid war, wegen seiner schnellen und effektiven Wirkung, lange Zeit ein weit verbreitetes Begasungsmittel. Jedoch ist Methylbromid sehr schädigend für die Ozonschicht. Deswegen schlossen 175 Länder 1987 einen internationalen Vertrag (The Montreal Protocol) ab, indem sie sich dazu verpflichteten, den Einsatz von Methylbromid als Begasungsmittel bis 2015 zu begrenzen und alternative Begasungsmittel einzusetzen. Seit 2015 ist der Einsatz von Methylbromid weltweit verboten. Somit ist mit einem rückläufigen Trend der Bromidgehalte in den nächsten Jahren zu rechnen. (Quelle: CVUA)
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