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Copa-Cogeca: Begrüßt Anstrengungen zum Bodenschutz
Copa-Cogeca begrüßte jetzt die Aussagen eines neuen Berichts der EU-Kommission, die hervorheben, dass umfangreiche Anstrengungen zum Bodenschutz in die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgenommen wurden. „Der Boden ist für Landwirte und Waldbesitzer eine wertvolle Ressource sowie ein zentraler Produktionsfaktor. Ihn zu schützen und nachhaltig zu nutzen, ist daher von größter Bedeutung. Die Landwirte nehmen große Anstrengungen auf sich, um die Bodendegradation infolge von Erosion, Verdichtung und der Abnahme organischen Materials zu verhindern,“ betonte Copa-Cogeca-Generalsekretär Pekka Pesonen. Die neuen Berichte der EU-Kommission betreffen die politischen und wissenschaftlichen Aspekte europäischer Böden.
Er wies darauf hin, dass bereits in der GAP-Reform des Jahres 2003 eine „Cross-Compliance“ genannte Verbindung bestand, durch die Direktzahlungen an Landwirte von der Einhaltung guter Bodenstandards und dem Erhalt des Landes in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand abhängig gemacht werden. „Diese Auflagen werden im Zuge der Kommissionsvorschläge zur zukünftigen GAP nach 2013 weiter verstärkt. Ich freue mich, dass dieser neue Bericht dies anerkennt,“ so Pesonen weiter.
Da Boden ein wertvolles Gut für Landwirte ist und sie die Hälfte der Fläche der EU bewirtschaften, unterstützt Copa-Cogeca auch viele Prinzipien und Aspekte der thematischen Strategie der EU für den Bodenschutz. Copa-Cogeca argumentiert allerdings, dass eine neue EUBodenschutzrichtlinie zu weit mehr Kosten und administrativen Auflagen als zu Nutzen führen würde. Tatsächlich verfügt die EU bereits sowohl über einen europäischen Rahmen von Umweltgesetzesregelungen (unter anderem zu Wasser, Luft, Natur und Artenvielfalt) als auch über die GAP mit ihren Bodenschutzmaßnahmen.
Pesonen warnte jedoch vor einigen Aspekten des Berichts, insbesondere davor, dass „die Kommission auch vorschlagen wird, die Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) als Teil des Klimaschutzversprechens der EU für 2020 zu bilanzieren.“ Copa-Cogeca empfiehlt eine tiefergehende Analyse der Konsequenzen einer Hineinnahme von LULUCF in die EU-Verpflichtungen und betont auch, dass sowohl die Bilanzierungsregeln als auch die Regeln zu Überwachung, Mitteilung und Überprüfung (monitoring, reporting and verification , MRV) geklärt werden müssen, bevor über die Aufnahme von LULUCF in die EU-Verpflichtungen entschieden wird. (Quelle: vo-co)

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